Versicherte Sache

Zu den versicherten Sachen einer Photovoltaikversicherung zählt in der Regel die gesamte stationär installierte Peripherie, die zum ordentlichen Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlich ist. Zur Auflistung der versicherten Sachen bedient sich der Versicherer einer offenen, nicht abschließenden Auflistung. Solche Auflistungen werden einleitend mit dem Wort “insbesondere” versehen. D. h., insbesondere alle folgenden Sachen, aber auch alle nicht Genannten, sofern diese nicht über einen Ausschluss definiert sind.

Dennoch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Versicherer auch eine abschliessende bzw. eingrenzende Auflistung von versicherten Sachen anbieten, was nachteilig anzusehen ist, da nur die genannte Peripherie unter den Versicherungsschutz fällt.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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