Es kam es zu einem Brand in der Wechselrichterstation bei einem über rosa-photovoltaik.de versicherten 6,8 Megawatt Solarpark.
Diese Wechselrichterstation wurde zu 2 Drittel zerstört. Laut Aussage der Feuerwehr wies die Türfläche des Wechselrichterkompartiments noch 1,5 Stunden nach Beendigung des Löscheinsatzes, eine Oberflächentemperatur größer +500 °C auf. Bilder der Station vor und nach dem Schadenereignis lassen das Ausmaß der Zerstörung gut erkennen.
Obwohl vom Betreiber zeitnah eine Anzeige wegen Brandstiftung erfolgte, ergab ein vom Versicherer beauftragtes Gutachten folgende Schadenursache:
„Es handelt sich bei dieser Beschädigung sehr wahrscheinlich um eine Materialermüdung (bzw. nicht erkannte Vorschädigung) innerhalb des betroffenen Leiters, welche final zu einem Bruch mit stehendem DC-Lichtbogen geführt hat. Diese Beschädigung ist als initial und schadenauslösend zu bewerten.“
Der Gesamtschaden betrug nach Abschluss der Reparaturarbeiten ca. 470.000 €. Nur durch das gute Zusammenspiel aller beteiligten und vor allen Dingen die fachkundige und unproblematische Mitarbeit des Solarparkbetreibers war der Schaden bereits nach knapp 4 Monaten vollständig behoben. Der Ertragsausfall betrug letztendlich nur 130.000 €.
Dieses Schadenereignis zeigt, wie wichtig gerade bei aufgeständerten Dachanlagen die Statikprüfung und der Windlastnachweis vor Baubeginn der PV-Anlage sind. Durch einen Sturm wurden die aufgeständerten Module einer 22.4 kWp Dachanlage durcheinander gewirbelt. Das Ergebnis sehen Sie hier:
Der Sachschaden wurde vom PV-Versicherer mit ca. 10.000 € für den Sachschaden und mit ca. 2.000 € für den Ertragsausfall reguliert. Gerade solche Schadenbilder verdeutlichen, wie wichtig die Photovoltaikversicherung ist. Aber auch die Betreiber-Haftpflichtabsicherung ist für jeden Photovoltaikanlagen-Betreiber absolut unabdingbar. Denn durch herum fliegende Module kann auch schnell das Eigentum eines Dritten beschädigt werden.
Hier gelangen Sie zu den weiterführenden Infos unserer Angebote auf Photovoltaikanlagen Betreiber-Haftpflichtversicherung.
Ja, richtig gelesen! Es gibt tatsächlich wenig, was nicht passieren kann! Eine 850 kWp Photovoltaikanlage auf dem Gebäude einer großen Spedition wurde durch die Explosion einer Luftmine aus dem Zweiten Weltkrieg zum Teil zerstört und stark beschädigt.
Auf dem Nachbargrundstück der Spedition wurde bei Bauarbeiten eine Fliegerbombe zur Explosion gebracht. Durch die Druckwelle und herumfliegende Teile wurden insgesamt ca. 1.100 der 3.600 verbauten Photovoltaikmodule beschädigt. Daneben wurden 450 Metallunterkonstruktionen verbogen bzw. sind gebrochen und ein Wechselrichter wurde durch umherfliegende Teile zerstört. Der Sachschaden von ca. 330.000 € sowie der Ertragsausfall in Höhe von ca. 30.000 € wurde von der CONDOR Versicherung komplikationslos reguliert.
Der Schaden, der uns am meisten beschäftigt, ist der innere Betriebsschaden. Wie jedes elektronische Bauteil hat der Wechselrichter der Photovoltaikanlage eine begrenzte Lebensdauer. Es gibt keine grundsätzlichen Daten wie lange ein Wechselrichter halten sollte. In der Praxis gehen die meisten Versicherer aber von mindestens 10 Jahren aus.
Nun kann der Wandler aber auch schon einen Defekt haben, bevor die durchschnittliche Lebensdauer erreicht wurde. Natürlich passiert dies genau dann, wenn die Gewährleistung des Herstellers gerade abgelaufen ist. Dann hat der Anlagenbetreiber den Austausch des Wechselrichters selber zu finanzieren.
In unseren Deckungskonzepten greift aber die Leistungserweiterung innerer Betriebsschaden mit unterschiedlichen Erstrisikosummen (von 1.500 bis 3.000 Euro) sowohl für den Sachschaden (Reparatur oder Austausch des defekten Wechselrichters) als auch für den daraus resultierenden Ertragsausfall.
Ein Blick in die Leistungsbeschreibungen der Photovoltaikversicherung Anbieter lohnt sich allein wegen diesem möglichen Schadenereignis.
Bei den Schadenbeispielen handelt es sich immer um Einzelfallschilderungen aus unserer Praxis. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit, da jeder Schaden anders gelagert ist. Bitte beachten Sie, dass sich durch die oben genannten Schilderungen kein Rechtsanspruch auf Leistungen eines bestehenden Versicherungsvertrages ableiten lässt.