Photovoltaik-Versicherung - Schadensfall, was nun?
PV-Versicherung - richtiges Verhalten im Schadensfall
- Als Versicherungsnehmer haben Sie eine vertraglich vereinbarte Schadenminderungspflicht. Daher unternehmen Sie bitte alles Notwendige um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern.
- Melden Sie den Schaden möglichst umgehend bei uns an. Da im ersten Moment die Übersicht des Gesamtschadens nicht gegeben sein könnte, senden Sie uns vorab eine Formlose E-Mail oder rufen Sie uns an (02203-9888701). So haben wir bzw. der Versicherer die Möglichkeit, einen Sachverständigen oder Schadenregulierer zu beauftragen.
- Dokumentieren Sie den Schadenhergang, das Schadenbild und/oder die beschädigten bzw. zerstörten Teile, wenn möglich, durch Fotos.
- Diebstahlschäden oder Einbruchschäden sind umgehend der Polizei zu melden. Lassen Sie uns und der Polizei umgehend eine Stehlgutliste zugehen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Polizeidienststelle, des zuständigen Beamten sowie das Aktenzeichen bzw. die Tagebuchnummer. Sollten z. B. nach einem Feuer (Brand) Gegenstände aufgrund von Diebstahl abhandengekommen sein, bringen Sie dies bitte auch zur Anzeige.
- Verändern Sie den Schadenort bis zur Freigabe durch den Versicherer nur dann, wenn Sie dies aus Gründen der Sicherheit für geboten halten.
- Verwahren Sie alle schadenbedingt zerstörten oder beschädigten Teile bis zur Freigabe oder der Regulierung durch den Versicherer auf.
- Reichen Sie uns die Schadenanzeige inkl. der erforderlichen Nachweise ein (nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem zutreffenden Schadenformular).
Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung - korrektes Verhalten im Schadenfall
- Informieren Sie den Anspruchsteller über Namen und Anschrift Ihres Haftpflichtversicherers und uns über die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche.
- Erkennen Sie keinesfalls Ansprüche des Dritten ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer an und treffen Sie keine Aussage zur Schuldfrage.
- Leisten Sie keine Zahlungen. Lehnen Sie Aufrechnungen des Anspruchstellers ab.
- Lassen Sie uns oder dem Versicherer umgehend eine Schadenschilderung und alle zur Beurteilung des Sachverhaltes relevanten Unterlagen zukommen.
- Alle zu einem späteren Zeitpunkt eintreffenden Unterlagen, wie z. B. Klageschriften u.ä. sind unverzüglich nachzureichen.