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Erweiterte Mietsachschäden
Direkte Deckungszusage
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INTER Photovoltaik Haftpflicht
ZURICH Photovoltaik Haftpflicht
Bitte beachten Sie, dass die R+V Betreiber-Haftplichtversicherung das Ersatzprodukt für die CONDOR Betreiber-Haftpflicht ist. Die CONDOR Versicherung wird mitte des Jahres 2024 mit der R+V Versicherung (Mutterkonzern) verschmolzen. Daher bieten wir Ihnen bereits seit dem 01.01.2024 das inhaltlich selbe Produkt der R+V Versicherung an.
Jeder, der auf dem eigenen oder fremden Grundstück oder Dach eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreibt und entgeltlich Strom erzeugt, benötigt eine Betreiber-Haftpflichtversicherung. Denn nur sie kann den Betreiber einer Photovoltaikanlage vor unerwarteten Haftpflichtansprüchen Dritter schützen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers in Zusammenhang stehen. Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Standorte der eigenen PV-Analgen.
Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der Versicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer versuchen, den Schaden von Ihnen abzuwenden. Notfalls auch mit dem Gang vor Gericht. In solch einem Fall gehen die Kosten der Schadenabwehr zulasten der Versicherungsgesellschaft.
Im Detail betrachtet, variiert die Betreiber-Haftpflichtversicherung von Anbieter zu Anbieter. Deckungssummen, Selbstbeteiligungen, Deckungsumfang, Prämien, Annahmerichtlinien – all diese Aspekte müssen berücksichtigt werden. Daher bieten wir Ihnen derzeit lediglich vier Betreiber-Haftpflichtversicherungen an, bei denen Preis UND Leistung stimmen und nahezu alle Anlagen versicherbar sind.
Aufgrund steuerlicher Aspekte und der Einspeisevergütung durch das Energieversorgungsunternehmen sind viele Betreiber einer Photovoltaikanlage Gewerbetreibende. Demnach ist es unerheblich, ob Sie ihre Photovoltaikanlage auf dem eigenen, einen gemieteten oder auf einem kostenfrei überlassenen Dach oder Grundstück betreiben – die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist nicht wegzudenken!
Speziell die private Haftpflicht- sowie Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt standardmäßig keinen Versicherungsschutz, da jegliche gewerbliche Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Tipp: Es gibt eine Handvoll privater Haftpflichtversicherungen die das Risiko im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung über Deckungserweiterungen vereinbaren. Bei Ihrem bestehenden Vertrag prüfen Sie bitte, ob "gesetzliche Haftpflichtansprüche durch das entgeltliche (gewerbliche) Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz des Stromversorgers" deklariert sind. Zudem sollten ausreichend hohe Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (inkl. Regressansprüche des EVU) vereinbart sein.
Die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist unbedingt zu beantragen! Es spielt keine Rolle, ob das fremde Dach gemietet oder gar kostenfrei zur Nutzung überlassen wurde. Ist der Anlagenbetreiber bei einem Schaden per Gesetz haftbar zu machen, so muss dieser für den Schaden aufkommen.
Kein Problem, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an - +49(0)2203/9888701.