Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler nach §34d GewO

Photovoltaikversicherungen vom Spezialanbieter

Exklusive PV-Versicherungen Über 19 Jahre PV-Erfahrung Beste Referenzen Hervorragende Schadenbearbeitung Tarife alle mit Innere Betriebsschäden Inkl. Ertragsausfallversicherung Günstiger Beitrag TOP-Leistungen

Photovoltaikversicherung der ZURICH

Maximaler Schutz — exklusives Spezialkonzept

ab 75 EUR netto/Jahr Selbstbeteiligung ab 0,- EUR

Bereits ab 75 EUR netto im Jahr erhalten Sie den optimalen Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung. Das Spezialkonzept beinhaltet zahlreiche exklusive Leistungserweiterungen. Auch ältere PV-Anlagen (bis 8 Jahre) sind versicherbar.

Jetzt Beitrag berechnen

Zurich Photovoltaik-Allgefahren-Versicherung versicherbare Photovoltaikanlagen

Versicherbar sind alle solartechnischen Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaikanlagen) die in der Bundesrepublik Deutschland stationär auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- u. Flachdächern betrieben werden. Die Beschaffenheit des Gebäudes (Träger der PV-Anlage), muss lediglich den vereinfachten Bauartklassen I oder II entsprechen. Versicherbar sind auch Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben, sofern die Investitionssumme 250.000 EUR nicht übersteigt. Die Lagerung von feuergefährlichen Materialien (z. B. Stroh- oder Heu) in Mengen unter 75 m³ ist kostenfrei berücksichtigt.

Versicherungsfähig sind auch selbstmontierte oder Teil-Selbstmontierte PV-Anlagen, sofern eine Montage nach dem aktuellen Stand der Technik und gegebenenfalls den Herstellervorgaben erfolgt. Für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung unter 50 kWp ist eine Selbstbeteiligung für Sachschäden in Form einer Integralfranchise (0 bis max. 100,00 EUR) vereinbart. Für Anlagen ab 50 kWp beträgt die Selbstbeteiligung je Sachschaden 200,00 EUR. Mitversichert gelten auch Erdbebenschäden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die zahlreichen Deckungserweiterungen sind selbstverständlich im vollen Umfang inkludiert und müssen nicht gesondert beantragt werden. Ein neuer Baustein ist die Photovoltaikversicherung GAP-Deckung welche im Rahmen der PV-Versicherung optional integriert werden kann.

Versicherte Photovoltaikanlagen-Peripherie

Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationären stromproduzierenden Photovoltaikanlage gehören (Versicherte Sachen). Insbesondere zählen dazu folgende Komponenten:

  • Einspeisezähler
  • Bezugszähler
  • Gleichstromverkabelungen
  • Wechselstromverkabelungen
  • Laderegler, Akkus, Akkumulatoren, Energiespeicher, Energiespeichersysteme
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
  • Solarmodule (Photovoltaikmodule)
  • Wechselrichter
  • Überspannungsschutzvorrichtungen
  • Blitzschutzeinrichtungen
  • Trafos
  • Überwachungskomponenten
  • Hausanschlüsse, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
  • sonstige stationär installierte Peripherie
  • Mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.

sowie die erforderlichen Montagearbeiten bzw. Installationsarbeiten. Vereinfacht dargestellt, sind alle zum ordentlichen Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlichen Bestandteile mitversichert.

Schadensersatz im Rahmen der Allgefahrendeckung

Zum ZURICH Tarifrechner

Die Elektronikversicherung der ZURICH ist eine sogenannte Allgefahrendeckung (auch All-Risk-Versicherung genannt). Diese Deckung leistet Entschädigung bei Zerstörungen, Beschädigungen (Sachschaden) und Abhandenkommen versicherter Sachen, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.

Insbesondere sind dies Sachschäden durch die Gefahren:

  • Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung)
  • Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost, Eisgang, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Überstrom
  • Brand (Feuer), Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Höhere Gewalt
  • Tierbiss (z.b. Marderbiss)
  • ...

Die inkludierte Ertragsausfallversicherung

Ist die Stromproduktion aufgrund eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens unterbrochen, wird dem Anlagenbetreiber ein Ausgleich gezahlt.

Die Leistung aus der Ertragsausfall-Versicherung erfolgt nach der vereinbarten Karenzzeit (Wartezeit). Diese beträgt für Anlagen ab 100 kWp 2 Tage. Bei Anlagen unter 100 kWp entfällt die Karenzzeit. Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis 2,50 je kWp. Im Rahmen der Ertragsausfallversicherung werden aufgrund der vereinbarten Karenzzeit keine weiteren Selbstbeteiligungen je Schadenfall erhoben.

Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt insgesamt bis zu 12 Monate.

Ertragsausfallversicherung Haftungserweiterung

Die Haftung des Versicherers gilt dahingehend erweitert, dass die Ausfallentschädigung im Rahmen der vereinbarten Haftzeit in Abhängigkeit von der Wiederherstellung des Gebäudes als Träger der versicherten Photovoltaikanlage erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Instandsetzung oder der Wiederaufbau des Gebäudes vom Eigentümer nicht schuldhaft verzögert wird und der Unterbrechungsschaden nicht aufgrund von behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen vergrößert wird.

Photovoltaikmodul

Weitere mitversicherte Leistungen auf 'Erstes Risiko'

Weitere Kosten, die zusätzlich zu den Wiederinstandsetzungs- o. Wiederbeschaffungskosten je Schadenereignis anfallen können, sind mit bis zu 50.000 EUR je Kostenart versichert. Dies sind:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten

Erweiterungen der ZURICH Photovoltaikversicherung (alle ohne zusätzliche Kosten enthalten)

Versicherungsschutz für 8 Wochen ab Abladen am Versicherungsort für Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Diebstahl verbauter Peripherie.

Bis 1.500 EUR (bis 50 kWp) bzw. 2.500 EUR (über 50 kWp) auf Erstes Risiko für elektronische Bauteile ohne äußere Einwirkung.

Bis 1.500 EUR (bis 50 kWp) bzw. 2.500 EUR (über 50 kWp) Ertragsausfall-Entschädigung infolge innerer Betriebsschäden.

Versicherungsschutz auch bei Eigen- oder Teilmontage. Abnahme durch Elektro-Fachbetrieb vor Netzeinspeisung erforderlich.

Verzicht auf Einwand der Unterversicherung, sofern die Investitionssumme im Neuzustand inkl. aller Bezugs- und Installationskosten korrekt angegeben wurde.

Auf Erstes Risiko inkl. Ertragsausfall (bis 2,50 EUR/kWp) mit 1 Monat Haftzeit bei Gebäudeschäden.

Reparaturarbeiten an Dächern als Folge eines versicherten Schadens an der PV-Anlage auf Erstes Risiko.

Ausfallentschädigung in Abhängigkeit von der Wiederherstellung des Gebäudes als Anlagenträger.

Ersatz der Mehrkosten durch Technologiefortschritt — Gerät der aktuellen Nachfolgegeneration in Art und Güte.

Löschmittel, Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und Aufwendungen für Feuerwehren auf Erstes Risiko.

Kosten zur Lokalisierung der Schadenursache auf Erstes Risiko.

Sofortige Reparatur bei Schäden bis 10.000 EUR. Beschädigte Teile aufbewahren, Fotos dokumentieren.

Wiederherstellung beschädigter Sachen im Gefahrenbereich der PV-Anlage auf Erstes Risiko (Subsidiärdeckung).

Verzicht auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials) im Schadenfall.

Zeitwert oder wahlweise steuerlicher Buchwert der PV-Anlage ohne Wiederaufbau.

50 % der Versicherungssumme für unterjährige Veränderungen/Erweiterungen. Meldung innerhalb von 3 Monaten.

Kurzfristige Preissteigerungen bis 30 % der Versicherungssumme, max. 50.000 EUR.

Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen bis 100.000 EUR.

Volle Deckung für Erdbebenschäden. Selbstbehalt 10 % des Schadens.

Wiederbeschaffung von Standardprogrammen und Daten inkl. Datenträger (z. B. Monitoring).

Änderungen zugunsten des Versicherungsnehmers gelten gleichzeitig für bestehende Verträge.

Von den Versicherungsleistungen überzeugt?

Dann verwenden Sie unseren Online Tarifrechner zur Ermittlung des für Sie zutreffenden Versicherungsbeitrages. Sagt Ihnen das Angebot zu, so können Sie Ihre Photovoltaikversicherung sofort online beantragen.

Zum ZURICH Tarifrechner

Optionale Deckungserweiterungen ZURICH

Gap-Deckung - Differenz-Entschädigung bei nicht Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage (optional gegen Mehrbeitrag)

Entgegen Abschnitt A § 7 Nr. 4 ABE 2011 wird im Falle eines Totalschadens der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Wobei die ursprüngliche Versicherungssumme die Grenze der Entschädigung bildet.

Der Zeitwert errechnet sich maximal aus der im Antrag angegebenen Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines prozentualen Abzuges. Der Abzug ergibt sich aus dem Alter, dem Zustand und dem Abnutzungsgrad der versicherten Sache am Schadentag.

ZURICH Photovoltaikversicherung (Kurzübersicht)

Versicherungsbedingungen
ABE 01.2011
Besondere Vereinbarungen zur Versicherung von netzgekoppelten PV-Anlagen
Versicherbare PV-Anlagen
PV-Dachanlagen auf Sattel-, Pult-, Walm-, Schräg- u. Flachdach
Max. Versicherungssumme
750.000 EUR
Max. Anlagenalter
7 Jahre (84 Monate) ab Inbetriebnahme
Selbstbeteiligung
Unter 50 kWp: 0–100 EUR (Integralfranchise)
Ab 50 kWp: 200 EUR je Sachschaden
Mindestbeitrag
75,00 EUR netto jährlich
Ertrags-Ausfallversicherung
Unter 100 kWp: ab Schadeneintritt
Ab 100 kWp: nach 2 Tagen
Haftzeit bis 12 Monate, max. 2,50 EUR/kWp/Tag
Versicherte Kosten
Je 50.000 EUR Erstrisiko für: Aufräumung, Dekontamination, Entsorgung, Bewegungs-/Schutzkosten, Erd-/Maurerarbeiten, Gerüstgestellung, Bergung, Luftfracht
Innere Betriebsschäden
Sachschaden: bis 1.500/2.500 EUR
Ertragsausfall: bis 1.500/2.500 EUR (je nach kWp)
De-/Remontagekosten
Bis 50.000 EUR + 1 Monat Ertragsausfall
Dacharbeiten / Gefahrenbereich
Dacharbeiten bis 20.000 EUR, Gefahrenbereich bis 5.000 EUR
Vorsorgeversicherung
50 % der Versicherungssumme für unterjährige Veränderungen
Preissteigerung / Technologie
30 % (max. 50.000 EUR), Technologiefortschritt mitversichert
Weitere Leistungen
Feuerlöschkosten bis 25.000 EUR, Sofortiger Reparaturbeginn bis 10.000 EUR, Erdbeben (SB 10 %), Restwertanrechnung entfällt, Innere Unruhen bis 100.000 EUR, Datenversicherung bis 5.000 EUR
Totalschaden
Zeitwert oder steuerlicher Buchwert, GAP-Deckung optional gegen Mehrbeitrag
Montageversicherung
Separat zu beantragen
Landwirtschaftl. Betrieb
Versicherbar, max. 250.000 EUR bei Lagerung feuergefährlicher Stoffe
Eigenmontage
Versicherbar mit Abnahme durch Elektro-Fachbetrieb
Überspannungsschutz
Gem. Wechselrichterhersteller
Blitzschutz-Anlage
Ab 100 kWp: äußere Blitzschutzanlage gem. Errichtervorgaben erforderlich
Besonderheiten
Hervorragendes Leistungsspektrum zum günstigen Beitrag mit exklusivem Sonderkonzept inkl. zahlreicher Deckungserweiterungen
Jetzt Beitrag berechnen und online beantragen Zum ZURICH Tarifrechner