Exklusive Photovoltaik-Versicherungen
Über 15 Jahre PV-Erfahrung
Beste Referenzen
Hervorragende Schadenbearbeitung
Tarife alle mit Innere Betriebsschäden
Inkl. Ertragsausfallversicherung
Günstiger Beitrag
TOP-Leistungen
Sie denken über einen Wechsel Ihrer Photovoltaikversicherung nach? Sie sind mit dem Anbieter Ihrer Photovoltaikversicherung unzufrieden? Der Service lässt zu wünschen übrig? Die Leistungen entsprechen nicht Ihren Anforderungen? Die Schadenregulierung verlief nicht optimal?
Kurzum: Sie möchten zu einem kompetenten, leistungsstarken und serviceorientierten Spezialisten für Photovoltaik-Versicherungen wechseln? Dann sind Sie hier genau richtig!
Warum ausgerechnet zu uns und warum unsere Versicherungsangebote? Wir, die Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG, widmen uns bereits seit über 13 Jahren, nahezu ausschließlich, der Versicherung von Photovoltaikanlagen und Projekten der regenerativen Energien. Eine Spezialisierung von der Sie nur profitieren können, denn wir haben stets die Interessen unserer Kunden im Blick!
12 gute Gründe, warum Sie jetzt zum Photovoltaikversicherung-Spezialanbieter wechseln sollten:
Haben Sie Fragen, so können Sie uns jederzeit via E-Mail kontaktieren oder anrufen (02203-9888701)!
Nach Ausfertigung der Versicherungspolice, erhalten Sie von uns als kleines Dankeschön das unten aufgeführte Hinweissschild "PV - Achtung Solarstromanlage" (105 mm x 297 mm) im Wert von 11,95 Euro. Es kann zur Kennzeichnung für die Feuerwehr an das Gebäude oder den Wechselrichterraum angebracht werden. Sie erhalten das Hinweissschild wenn folgende Punkte gegeben sind:
Grundsätzlich kann jede Photovoltaikversicherung fristgerecht zum vereinbarten Ablauf gegündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Beispiel: Ablauf ist der 01.09.2020. Somit muss die Kündigung vor dem 01.06.2020 erfolgen.
Sollten Sie eine längerfristige Laufzeit (z. B. 5 oder 10 Jahre) vereinbart haben, so können Sie gemäß § 11 Absatz 4 VVG den Vertrag bereits zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.