Sie denken über einen Wechsel Ihrer Photovoltaikversicherung nach? Sie sind mit dem Anbieter unzufrieden? Der Service lässt zu wünschen übrig? Die Leistungen entsprechen nicht Ihren Anforderungen? Die Schadenregulierung verlief nicht optimal? Dann sind Sie hier genau richtig!
Wir, die Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG, widmen uns bereits seit über 13 Jahren, nahezu ausschließlich, der Versicherung von Photovoltaikanlagen und Projekten der regenerativen Energien. Eine Spezialisierung von der Sie nur profitieren können, denn wir haben stets die Interessen unserer Kunden im Blick!
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder rufen Sie uns an (02203-9888701)!
Nach Ausfertigung der Versicherungspolice erhalten Sie von uns als kleines Dankeschön das Hinweisschild "PV — Achtung Solarstromanlage" (105 mm x 297 mm) im Wert von 11,95 Euro. Es kann zur Kennzeichnung für die Feuerwehr angebracht werden. Sie erhalten das Hinweisschild wenn:
Grundsätzlich kann jede Photovoltaikversicherung fristgerecht zum vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Beispiel: Ablauf ist der 01.09.2026. Somit muss die Kündigung vor dem 01.06.2026 erfolgen.
Sollten Sie eine längerfristige Laufzeit (z. B. 5 oder 10 Jahre) vereinbart haben, so können Sie gemäß § 11 Absatz 4 VVG den Vertrag bereits zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.