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PV Betreiber-Haftpflichtversicherung

4 Angebote zur Auswahl Ab 45 € netto im Jahr Beste Leistungen Erweiterte Mietsachschäden Direkte Deckungszusage Schnelle Dokumentierung

ZURICH Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung

Komplettpaket mit 5 Mio. EUR Deckungssumme

ab 55 EUR zzgl. VersSteu./Jahr 5 Mio. EUR Deckungssumme

Alle wichtigen Deckungen: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden und Umweltschäden. Bei Installation auf Pachtdach ist die erweiterte Mietsachschadendeckung einschließbar.

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ZURICH PV Betreiber-Haftpflicht

Deckungssummen

Das Versicherungskonzept stellt folgende Deckungssummen bereit:

  • 5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (max. 2-fach)
    • inkl. Allmählichkeitsschäden
    • inkl. Bauherrenrisiko - als Bauherr für die Photovoltaikanlage
    • inkl. Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
    • inkl. sonstige Mietsachschäden (sofern Installation auf dem Dach eines Dritten)
    • inkl. Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen
  • 5 Mio. EUR Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) max. 1-fach
  • 5 Mio. EUR Umweltschadensversicherung (USV) max. 1-Fach

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt 250,— EUR je Schadenfall

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Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 55,00 EUR netto p.a.

Tarifierung

Die Tarifierung (Kalkulation) der ZURICH Betreiber-Haftpflichtversicherung für Betreiber von eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlagen erfolgt auf Basis der kWp-Leistung.

Für welche Art PV-Anlagen ist dieser Tarif geeignet?

Für alle Betreiber von eigenen netzgekoppelten Photovolataik Dachanlagen ist diese "Haftpflichtversicherung" zutreffend. Das Anlagenalter hat keine Relevanz.

An wen richtet sich das Versicherungskonzept?

Dieses Haftpflicht-Versicherungskonzept richtet sich an Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage auf einem Pachtdach (Dach eines Dritten) oder auf dem selbstgenutzten Eigentum des Betreibers installiert ist.

Versicherungsschutz

Versichert ist im Rahmen der zugrundeliegenden Bedingungen und Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers die sich aus dem Betrieb und der Photovoltaikanlage ergibt.
Mitversichert gelten auch berechtigte Ansprüche im Bereich von Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen.

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Besonderheiten zur Antragstellung

Sofern mehrere Photovoltaikanlagen auf dem selbstgenutzten Eigentum des Anlagenbetreibers installiert sind, können bis zu 4 Photovoltaikanlagen pauschal in einem Vertrag versichert werden. Es muss lediglich die kumulierte Leistung und die Investitionssumme aller Photovoltaikanlagen bei Antragstellung angegeben werden. Grundsätzlich definiert sich die einzelne Anlage über den Einspeisezähler (z. B. drei Einspeisezähler = 3 zu versichernde Photovoltaikanlagen). Ist die Photovoltaikanlage auf einem Pachtdach bzw. auf dem Dach eines Dritten installiert, so muss der Versicherungsschutz für jede Anlage einzeln beantragt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum ZURICH Deckungskonzept?

Nur zu, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)2203/9888701).

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Die oben aufgeführten Texte sind Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und dementsprechend nicht abschließend. Hier finden Sie die gültigen zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen

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