Photovoltaikanlagen auf Dächern

PV Betreiber-Haftpflichtversicherung

4 Angebote zur Auswahl

Ab 45 € netto im Jahr

Beste Leistungen

Erweiterte Mietsachschäden

Direkte Deckungszusage

Schnelle Dokumentierung

INTER Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung

Diese enorm leistungsstarke Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung der INTER Versicherung ist bereits ab jährlich 49,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer erhältlich. Sie beinhaltet alle gängigen Deckungen, die für den Betrieb einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage sinnvoll sind. Mietsachschäden durch Photovoltaikanlagen auf fremden Dächern (Mietdächer o. Pachtdächer), sind bei Bedarf gesondert zu vereinbaren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Beschreibungen, dem Online-Tarifrechner und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Deckungssummen

Die Deckungssummen zur INTER Betreiber-Haftpflichtversicherung sind im Einzelnen wie folgt definiert:

  • 6 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden (2-fach max.)
    • inkl. Allmählichkeitsschäden
    • inkl. Bauherrenhaftpflicht
    • inkl. Tätigkeitsschäden (bis 5.000 EUR)
  • 6 Mio. EUR Vermögensschäden für Rückgriffsansprüche der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen (max. 2-fach)
  • 6 Mio. EUR allgemeine Vermögensschäden
  • 6 Mio. EUR erweiterte Mietsachschadendeckung an Immobilien (sofern gesondert vereinbart)
  • 6 Mio. EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (max. 1-fach, Selbstbehalt 250 €)
  • 1 Mio. EUR Umweltschadens-Basisversicherung (max. 1-fach, Selbstbehalt 250 €)
  • Lediglich die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung haben einen SB. Ansonsten ist kein Selbsthehalt ausgewiesen (ohne Selbstbehalt).

Tarifkalkulation

Die Tarifierung der Betreiber-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis der Investitionssumme zum Anschaffungszeitpunkt Ihrer Photovoltaikanlage. Das Alter der Photovoltaikanlage ist ohne Relevanz.

Betreiberhaftpflicht INTER Angebot

Versicherungsschutz

Versichert sind im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der folgenden Bestimmungen im vereinbarten Umfange

  • die Betriebshaftpflichtversicherung (Teil II),
  • Umwelthaftpflichtversicherung (Teil III),
  • Umweltschadenversicherung (Teil IV),
  • Produkthaftpflichtversicherung (Teil IV).
  • Maßgebend ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb von Photovoltaik- und/oder Solaranlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens auf den im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen bezeichneten Grundstücken sowie die Beschreibung unter Position "Versicherte Risiken" bzw. "Deckungserweiterungen / Nebenrisiken aufgrund besonderer Vereinbarung", ebenfalls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.

Versicherungsumfang Umweltschaden-Basisversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Umweltschaden ist eine Schädigung von:

  • von geschützten Arten
  • natürlichen Lebensräumen
  • der Gewässer
  • des Bodens

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer auf öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage in Anspruch genommen wird. Ausgenommen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch solche gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Ansprüche, die auch ohne das Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Versicherungsschutz für derartige Ansprüche kann ausschließlich über eine Betriebs-, Berufs- oder Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.

Wer kann Betreiber-Haftpflichtversicherung der INTER beantragen?

Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (auch solche, die auf einem landwirtschaftlich genutztem Gebäude installiert sind).

Sie haben Fragen?

Kein Problem, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)2203/9888701).

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Die oben aufgeführten Texte sind lediglich Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und sind nicht abschließend. Ausschlaggebend sind ausschließlich die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen.