4 Angebote zur Auswahl
Ab 45 € netto im Jahr
Beste Leistungen
Erweiterte Mietsachschäden
Direkte Deckungszusage
Schnelle Dokumentierung
Diese enorm leistungsstarke Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung der INTER Versicherung ist bereits ab jährlich 49,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer erhältlich. Sie beinhaltet alle gängigen Deckungen, die für den Betrieb einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage sinnvoll sind. Mietsachschäden durch Photovoltaikanlagen auf fremden Dächern (Mietdächer o. Pachtdächer), sind bei Bedarf gesondert zu vereinbaren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Beschreibungen, dem Online-Tarifrechner und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Die Deckungssummen zur INTER Betreiber-Haftpflichtversicherung sind im Einzelnen wie folgt definiert:
Die Tarifierung der Betreiber-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis der Investitionssumme zum Anschaffungszeitpunkt Ihrer Photovoltaikanlage. Das Alter der Photovoltaikanlage ist ohne Relevanz.
Versichert sind im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der folgenden Bestimmungen im vereinbarten Umfange
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Umweltschaden ist eine Schädigung von:
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer auf öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage in Anspruch genommen wird. Ausgenommen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch solche gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Ansprüche, die auch ohne das Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Versicherungsschutz für derartige Ansprüche kann ausschließlich über eine Betriebs-, Berufs- oder Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (auch solche, die auf einem landwirtschaftlich genutztem Gebäude installiert sind).
Kein Problem, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)2203/9888701).
Die oben aufgeführten Texte sind lediglich Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und sind nicht abschließend. Ausschlaggebend sind ausschließlich die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen.