Rückbaubürgschaft

Rückbaubürgschaften für Projekte der eneuerbaren Energien. Sie möchten in eine zukunftsweisende große Energieanlage wie z. B. Solarpark, Photovoltaikanlage, Windkraftanlage oder Biogasanlage investieren? Da die Bauvorhaben oftmals sehr großflächig sind und auf fremdem Grundstücken errichtet werden, sind Betreibende häufig dazu verpflichtet, eine Rückbauverpflichtungserklärung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzureichen. Damit besteht für den Betreiber der Energieanlage eine Verpflichtung, die Anlage nach der vereinbarten Betriebszeit zurückzubauen. Der Rückbau umfasst explizit auch Fundamente, die Zuwegungen und alle weiteren Bodenversiegelungen.

Die einfachste Lösung zur Sicherung des Rückbaus Ihrer Energieanlage

Die Rückbaubürgschaft! Mit der Rückbaubürgschaft stellen Sie sicher, dass Sie die Genehmigung für Ihre Energieanlage erhalten. Gleichzeitig bleiben Sie finanziell flexibel, da eine eventuelle Kreditlinie bei Ihrer Bank nicht belastet wird.

Sie wünschen ein Angebot

Über uns erhalten Sie schnell und unkompliziert ein Angebot von nahmhaften Anbietern der Kautionsversicherung. Folgende Daten sind zur Angebotserstellung einer Rückbaubürgschaft erforderlich:

  • Ihre vollständige Firmierung mit Inhaber oder Geschäftsführer
  • Ansprechpartner mit Kontaktdaten
  • Handelsregisterauszug
  • Bürgschaftssumme
  • Genehmigungsbescheid der genehmigenden Behörde in digitaler Form

Nach Eingang der erforderlichen Daten, erhalten Sie binnen 48 Std. ein ensprechendes Angebot. Bitte beachten Sie, dass eine Rückbaubürgschaft für Anlagen der erneuerbaren Energien, nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung vergeben wird.

Sie haben weitergehende Fragen?

Gerne, Sie können uns jederzeit via E-Mail oder per Telefon (02203-9888701) kontaktieren.