Exklusive PV Konzepte
TOP-Konditionen
Geringe SB
Namhafte Versicherer
Online Tarifrechner
Umsatzdeckungen
Die Montageversicherung für Photovoltaikanlagen der INTER Versicherung zählt zu den Leistungsriesen in diesem Segment. Geringe Selbstbehalte, zahlreiche Deckungserweiterungen und ein geringer Beitragssatz zeichnen dieses Versicherungskonzept aus, welches bereits ab 80,00 EUR netto (Mindestbeitrag) erhältlich ist. Erwähnenswert ist, dass eine Mitversicherung aller beteiligten Subunternehmer eines Montageprojektes gegeben ist. Einzelheiten sind folgend und in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.
Die Tarifierung der INTER Montageversicherung erfolgt auf Basis der Netto-Investitionssumme (Kontraktwert) der zu montierenden Photovoltaikanlage.
Das Konzept sieht eine Selbstbeteiligung von 100,00 bis 500,00 EUR, gestaffelt nach Investitionssumme, je Schadenfall vor. Bei versichertem Abhandenkommen beträgt der SB 10%, mindestens der vereinbarte Selbstbehalt (SB), max. 10.000 EUR. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Online-Tarifrechner.
Die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden die "Allgemeine Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB 2011)" sowie die vereinbarten besonderen Vereinbarungen (BV) u. Klauseln zur Montageversicherung.
Unter den Versicherungsschutz fallen Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Montageobjektes (solartechnische Anlagen zur Stromerzeugung) und zugehörige Reserveteile, sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsortes abgeladen wurden. Dazu zählen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und den Verlust von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Unter dieser Maßgabe gelten als versicherte Gefahren, Sachschäden z. B. durch
Die zugrundeliegenden Bedingungen, Klauseln und Deckungserweiterungen der Inter Montageversicherung ergeben sich aus den folgend aufgeführten Dokumenten:
Der Versicherungswert für das Montageobjekt ist der endgültige Kontraktpreis einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie Lieferungen oder Leistungen, der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergibt und mindestens den Selbstkosten des Unternehmers zu entsprechen hat. Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung unter der Voraussetzung, dass die korrekte Versicherungssumme zur Versicherung angezeigt wurde.
Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten räumlichen Bereiche. Mitversichert gelten Zwischenlagerplätze und Verbindungswege zum Versicherungsort.
Die Installation muss nach anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung geltender Bauvorschriften erfolgen.
Die Eigenmontage (auch Teil-Eigenmontage) ist ohne Beitragszuschlag versichert.
Versichert ist das Interesse aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer, jeweils an ihren Lieferungen und Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Subunternehmer sind Nachunternehmer, deren sich der Versicherungsnehmer bedient, um seine Verpflichtungen gegenüber seinem Besteller zu erfüllen.
Der Vertrag und der Versicherungsschutz endet spätestens,
Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden.
Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug, insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.
Entschädigt werden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich des Wertes des Altmaterials.
Der Entschädigung sind nach Art und Höhe nur Kosten zugrunde zu legen, die in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Wird durch die Reparatur der Zeitwert einer versicherten Sache oder eines ihrer Teile erhöht, so wird der Mehrwert von den zu ersetzenden Wiederherstellungskosten abgezogen.
Zusätzlich werden Mehrkosten ersetzt für
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
Im Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Wertes des Altmaterials entschädigt.
Weitere Kosten, die infolge eines ersatzpflichtigen Schadens über die Wiederherstellungskosten hinaus aufgewendet werden müssen, ersetzt der Versicherer im Rahmen der hierfür vereinbarten Versicherungssummen. Grenze der Entschädigung ist der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme.
Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden voraussichtlich 10.000 Euro nicht übersteigt. Die beschädigten, nicht reparierbaren Teile sind zur Beweissicherung aufzubewahren und der Schaden muss nachvollziehbar sein und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden. Unabhängig davon bleibt der Versicherungsnehmer zur Erfüllung seiner Obliegenheiten im Versicherungsfall, insbesondere zur Schadenminderung verpflichtet.
Wenn eine Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil des ermittelten Entschädigungsbetrags ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Haben der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Nur zu, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (+49 (0)22039888701).
Die oben aufgeführten Texte zur INTER Montageversicherung sind lediglich Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und sind nicht abschließend. Ausschlaggebend sind ausschließlich die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen.