Als Versicherungsschein (auch Police genannt), bezeichnet man eine vom Versicherer ausgestellte Beweisurkunde zum Vertrag. Dieser enthält alle relevanten Daten zum Versicherungsschutz, wie z.B. die relevanten Versicherungsbedingungen, Klauseln, Besondere Vereinbarungen und/oder Besondere Bedingungen. Zudem werden im Versicherungsschein und seinen Anlagen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien geregelt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Versicherungsschein, nach Antragsannahme, dem Versicherungsnehmer ausgehändigt wird. Da der Versicherungsschutz über den Antrag angefordert (beantragt) wird, ist dieser Bestandteil des Versicherungsvertrages.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015