Photovoltaikanlagen auf Dächern

PV Betreiber-Haftpflichtversicherung

4 Angebote zur Auswahl

Ab 45 € netto im Jahr

Beste Leistungen

Erweiterte Mietsachschäden

Direkte Deckungszusage

Schnelle Dokumentierung

Betreiberhaftpflicht-Versicherung der VHV-Versicherung
( SOLARPROTECT )

VHV Versicherung Logo

PV Betreiberhaftpflicht VHV

Tarifrechner / Antrag Versicherungsbedingungen

Die günstige Alternative: Photovoltaik Betreiberhaftpflichtversicherung der VHV Versicherung. Bereits ab 45,00 EUR netto im Jahr ist der Photovoltaik-Haftpflichttarif erhältlich. Alle gängigen Risiken für den Betrieb der eigenen PV-Anlage wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkl. Regressansprüche des stromabnehmenden Netzbetreibers sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht mitversichert. Die pauschale Versicherungssumme kann wahlweise 3. Mio. oder 5. Mio. EUR betragen. Nähere Informationen sind dem folgenden Text und dem online Tarifrechner zu entnehmen.

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen sind wie folgt festgelegt:

  • Wahlweise 3 Mio. oder 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • - inkl. Mietsachschäden
    • - inkl. Allmählichkeitsschäden
    • - inkl. Regressrisiko der stromabnehmenden Netzbetreiber (EVU)
    • - inkl. Bauherrenrisiko
  • 3 Mio. oder 5 Mio. (je nach Tarifauswahl) EUR für die Umwelthaftpflichtversicherung (max. für alle Schadenfälle eines Jahres)

Selbstbeteiligung

Je Schadenfall beträgt die generelle Selbstbeteiligung 250,— EUR

Betreiberhaftpflicht VHV Angebot

Versicherungsumfang

Versicherungsschutz wird auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den vereinbarten Klauseln gewährt:

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.
  • Ungeachtet der an anderen Stellen diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen ist im Rahmen der VHV SOLARPROTECT Haftpflicht mitversichert, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
    • in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.
    • als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) von Photovoltaikanlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.
    • wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom 21. Juni 1979 oder § 18 Niederspannungsanschlussverordnung.
    • wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen.
    • in teilweiser Abänderung von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.), an/auf denen die im Vertrag genannten Photovoltaikanlagen angebracht sind – auch falls diese vom Versicherungsnehmer gemietet oder gepachtet (nicht geleast) wurden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
    • Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.
    • abweichend von Ziff. 7.10 AHB wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (auf Boden, Luft oder Wasser incl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht ausgeht von Anlagen im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes (UmweltHG), von genehmigungspflichtigen und/oder genehmigungsbedürftigen Anlagen gem. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie stationären Anlage im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Wer kann die hier dargestellte Photovoltaik Betreiber Haftpflichtversicherung der VHV beantragen?

Jeder Betreiber einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage (auch auf einem landwirtschaftlich genutztem Gebäude und/oder Grundstück).

Tarifkalkulation

Die Tarifierung der Betreiber-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis der Investitionssumme sowie nach der Anzahl der Einspeisezähler. Jeder vorhandene Einspeisezähler definiert eine separat zu versichernde Photovoltaikanlage!

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne können Sie uns eine E-Mail schreiben oder rufen Sie uns ganz einfach an: +49 (0)2203/9888701.

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Die oben aufgeführten Texte sind lediglich Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und sind nicht abschließend. Ausschlaggebend sind ausschließlich die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen.