Melden Sie die Installation Ihrer Photovoltaikanlage der Gebäudeversicherung! Kommt es zu einem Schaden an dem versicherten Gebäude (z. B. Brand), der ursächlich von der PV-Anlage ausgeht, kann der Versicherer sich nicht auf die Anzeigepflichtverletzung einer erhöhten Gefahr berufen. Zur Vereinfachung stellen wir Ihnen unten ein Formularvordruck (Word u. PDF) zur Verfügung.
Der Versicherer reagiert auf das Schreiben oftmals mit einer stillen Kenntnisnahme. Daher versenden Sie das Schreiben bitte so, dass Sie einen Beleg zu Ihren Akten legen können. Einige wenige Versicherer verlangen bereits einen Risikozuschlag bei Installation einer Photovoltaikanlage. In solch einem Fall wird der Gebäudeversicherer Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten.