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Es gibt eine Vielzahl von Risiken, die den Bau einer Photovoltaikanlage empfindlich stören können. Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Blitz, Feuer oder nur eine kleine Ungeschicklichkeit im falschen Moment. Schäden haben zur Folge, dass Reparaturen und erneute Investitionen getätigt werden müssen. Daher empfehlen wir allen Solarunternehmen eine Photovoltaik-Montageversicherung abzuschließen. Die Montageversicherung der INTER minimiert das unternehmerische Risiko und schützt das Montageunternehmen vor Gefahren, die bei der Installation einer Solaranlage entstehen können - einfach, schnell und kostengünstig.
Die projektbezogenen Einzeldeckung bezieht sich immer auf ein einziges Photovoltaikanlagen-Projekt. Jede Photovoltaikanlage muss einzeln beantragt und versichert werden.
Die umsatzbezogene Montageversicherung ist dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen über ein Jahr mehrere PV-Anlagen errichtet. Die während der Vertragsdauer zu realisierenden Montageprojekte werden alle pauschal versichert. Die Prämie berechnet sich über die vorläufige Montagesumme bzw. den gesamten Kontraktpreis eines Jahres. Nach Ablauf des Versicherungsjahres wird geschaut, ob die vereinbarten Summen ausreichend waren. Der Versicherer zahlt Beiträge retour oder fordert Beiträge nach. Gleiches Vorgehen ist bei Betriebs-Haftpflichtversicherungen gängig. Der Vorteil: Kostenersparnis und Reduzierung von Verwaltungsaufwand, da keine separaten Einzelbeantragungen mehr notwendig sind.
Alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung der im Versicherungsvertrag bezeichneten, netzgekoppelten Photovoltaikanlage gelten als versichert, sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsortes abgeladen wurden und die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte.
Die INTER-Versicherung entschädigt den Versicherungsnehmer für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) durch:
und Verluste von versicherten Sachen durch:
Gegen einen Prämienzuschlag können Transporte mit firmeneigenen Fahrzeugen innerhalb Deutschlands mitversichert werden. Auch Vorlagerungen von PV-Peripherie können bis zu 3 Monate gegen einen geringen Mehrbeitrag in den Versicherungsschutz integriert werden. Näheres ist dem online Tarifrechner zu entnehmen.
Die INTER Montageversicherung kann nur beantragt werden, wenn
Sollten Sie Montagen planen, die von den vorab genannten Punkten abweichen, so kontaktieren Sie uns bitte!
Die INTER-Montageversicherung sieht im Schadenfall eine Selbstbeteiligung vor. Die Höhe der Selbstbeteiligung orientiert sich am Einzel-Anlagenwert. Für eine Photovoltaikanlage bis 100.000 Euro beträgt die Selbstbeteiligung z.B. 150,00 Euro. Je höher der Anlagenwert der zu installierenden Anlage ist, desto höher fällt die Selbstbeteiligung aus. Die maximale Selbstbeteiligung beträgt 2.500 Euro bei einem Einzelanlagenwert von 2,5 Millionen Euro.
Bei einem Diebstahlschaden beträgt der Selbstbehalt 10% der Versicherungssumme mindestens jedoch 1.000 Euro und höchstens 10.000 Euro je Versicherungsfall - eine enorm günstige Regelung im Vergleich zu anderen Anbietern!
Die Laufzeit des Umsatzvertrages beträgt mindestens ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode schriftlich gekündigt wurde. Die Haftung des Versicherers im Rahmen der Montageversicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens nach erfolgter Anlieferung am Versicherungsort und Tätigkeitsaufnahme (Montage). Die Montagedeckung endet nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb mit der Abnahme der Anlage (Übergabeprotokoll) und dem Beginn der Betriebsdeckung, spätestens aber nach 6 Monaten zzgl. bis zu 4 Wochen Probebetrieb.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen! Rufen Sie uns unter 02203-9888701 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Die oben aufgeführten Texte zur INTER Montageversicherung sind lediglich Auszüge aus den zugrundeliegenden Bedingungen und sind nicht abschließend. Ausschlaggebend sind ausschließlich die gesamten zugrundeliegenden Bedingungen, Bestimmungen und Vereinbarungen.