Exklusives Spezialkonzept — wenn es mehr sein soll
Stellen Sie hier Ihren individuellen Antrag auf Photovoltaikversicherung für Ihre netzgekoppelte Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher und Ladestationen. Unser Spezialkonzept der R+V beinhaltet zahlreiche exklusive Deckungserweiterungen — diesen Tarif gibt es ausschließlich hier! Beantragbar für Anlagenbetreiber aus Deutschland und Österreich.
Jetzt Beitrag berechnenVersicherbar sind alle in Deutschland oder Österreich stationierten, netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, welche auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- u. Flachdächern sowie Fassaden montiert sind. Das Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert ist, muss lediglich der Bauartklasse I oder II entsprechen. Energiespeicher und E-Ladestationen sind ohne Weiteres integrierbar. Versicherbar sind auch Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Erfolgt eine Stroh- oder Heulagerung in Mengen unter 50 m³, entfällt ein Risikozuschlag. Auch für selbstmontierte oder Teil-Selbstmontierte PV-Anlagen kann das Versicherungskonzept der R+V in Anspruch genommen werden. Die Versicherung einer Photovoltaik-Flachdachanlage erfolgt ohne Zuschlag. Der Tarif auf Photovoltaikversicherung ist für Photovoltaikanlagen unter 25 kWp ohne Selbstbeteiligung erhältlich. Die zahlreichen Deckungserweiterungen sind selbstverständlich im vollen Umfang inkludiert und müssen nicht gesondert beantragt werden. Optionale kann der Baustein Minderertrag-Versicherung ausgewählt werden. Eine GAP-Deckung, die im Totalschadenfall ohne Wiederaufbau der Anlage finanzielle Risiken abfängt, ist kostenfrei inkludiert. Selbstverständlich gilt unser Versicherungs-Sonderkonzept auch für dachintegrierte Photovoltaikanlagen. Das Alter der Photovoltaikanlage darf max. 5 Jahre ab Erst-Inbetriebnahme betragen.
Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Letztendlich kann gesagt werden, dass alle Bestandteile versichert sind, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind.
Die Elektronikversicherung der R+V ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) an einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Schäden durch:
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.
Die Ausfallversicherung kommt je nach kWp-Leistung, entweder sofort, nach dem ersten oder nach dem zweiten Tag zum tragen (Karenzzeit). Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis zu 2,50 je kWp.
Weitere Selbstbeteiligungen je Schadenfall entfallen, da diese durch die Karenzzeit (Wartezeit) abgegolten werden.
Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt bis zu 12 Monate.
Weitere Kosten können zusätzlich zu den Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten je Schadenereignis anfallen:
Die vorab genannten Kostenarten betragen 50.000 EUR je Kostenart und Schadenereignis im Rahmen der R+V-Allgefahrendeckung. Die vorab aufgeführten Kostenarten sind selbstverständlich kostenfrei mitversichert.
Versichert gelten serienmäßig hergestellte stationär betriebene Solarstromspeicher inkl. zugehöriger Teile (Batteriemanagement, Wechselrichter, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, Gehäuse, Verkabelung), soweit sie in der Versicherungssumme enthalten sind. Nicht versichert gelten Prototypen und Einzelanfertigungen.
Nicht versichert:
Entschädigung: Ab einem Gerätealter von zwei Jahren wird die Entschädigung um monatlich 1,19 % gekürzt, max. 75 % des Neuwertes.
Obliegenheiten:
Gemäß den ABE 2010 (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung), sind nicht versichert:
Auf Grundlage der „Besondere Vereinbarung 6308(09) für die Minderertrag-Versicherung von Photovoltaikanlagen“, sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge) versichert, wenn der prognostizierte Jahresenergieertrag mit der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird. Die Höchstentschädigung beträgt max. 45 % des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsprognose des Solarteurs bzw. des Ertragsgutachten.
Versicherte MindererträgeDer Versicherer leistet in Abweichung zu § 2 ABE 2010 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
Dann verwenden Sie unsere super einfache Online Prämienberechnung zur Ermittlung Ihrer individuellen Versicherungsprämie. Sagt Ihnen das individuelle Angebot zu, so können Sie Ihre Photovoltaikversicherung sofort online beantragen.