Die leistungsstärkste VHV PV-Versicherung — nur hier
Bereits ab 58 EUR netto jährlich können Sie hier Ihren individuellen Top-Versicherungsschutz für Ihre netzgekoppelte Photovoltaikanlage online beantragen. Inkl. Energiespeicher und Ladestationen. Der VHV Versicherungsschutz ist mit 150 EUR, 250 EUR oder ohne Selbstbeteiligung erhältlich.
Jetzt Beitrag berechnenVersicherbar ist die in Deutschland stationierte netzgekoppelte Photovoltaikanlage, die auf einem Sattel-, Pult, Walm-, Schrägdach, Fassade und Flachdach montiert ist. Dabei ist es unerheblich, welcher Gewerbebetrieb in dem Gebäude vorzufinden ist, sofern es kein Geflügelzuchtbetrieb oder ein Holzver- oder bearbeitender Betrieb ist. Selbst die Photovoltaikanlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Lagerung von feuergefährlichen Materialien ist versicherbar. Im aktuellen Konzept der VHV Versicherung (Sonderkonzept Versicherungsmakler Rosanowske) wurden innere Betriebsschäden und die GAP-Deckung kostenneutral integriert. Versicherbar sind auch Energiespeicher und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sofern eine Koppelung mit der versicherten Photovoltaikanlage besteht.
Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Vereinfacht gesagt, es sind alle Bestandteile versichert, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind.
Optional versicherbar sind auch Energiespeichersysteme und Solarstrom-Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sofern diese im direkten Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage betrieben werden.
Die Elektronikversicherung der VHV ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) einer versicherten Sache die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Schäden durch:
Zum VHV TarifrechnerWeiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.
Zudem gelten Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) mitversichert.
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.
Für Photovoltaikanlagen mit einer Versicherungssumme bis 250.000 EUR, beträgt die Tages-Ausfallentschädigung im Rahmen der Ertragsausfall-Versicherung bis 2 EUR je kWp (ganzjährig).
Für den Unterbrechungsschaden wird eine Haftzeit (Leistungsdauer) von 6 Monaten für alle versicherbaren Photovoltaikanlagen vereinbart. Bei Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel wird die Haftzeit automatisch auf insgesamt 12 Monate verlängert.
Anstatt einer Selbstbeteiligung in EURO, wird eine Karenzzeit (Wartezeit) bis zur Leistungserbringung aus der Ertragsausfallversicherung vereinbart. Diese beträgt für Anlagen bis 125.000 EUR 0 Tage und für größere Anlagen 1 Tag. Somit ist der kurzfristige Leistungseintritt im Rahmen der Ertragsausfallversicherung gewährleistet.
Weitere Selbstbeteiligungen je Schadenfall zur Ertrags-Ausfallversicherung entfallen selbstverständlich, da diese durch die Karenzzeiten (Wartezeiten) ausgeglichen werden. Bei Teilschäden wird der nicht erlöste Ertrag aus dem Verhältnis des beschädigten zum unbeschädigten Anlagenteil ermittelt. Grundlage bilden die Abrechnungsunterlagen.
Weitere Kosten können zusätzlich zu den Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten je Schadenereignis anfallen:
Die genannten Kostenarten sind bis zu 50.000 EUR je Kostenart und Schadenereignis auf Erstes Risiko im Rahmen der VHV-Allgefahrendeckung beitragsfrei mitversichert.
Nachfolgend finden Sie alle bereits inkludierten Deckungserweiterungen unseres Sonderkonzeptes. Möchten Sie sich vorab informieren, welche Mehrleistungen unser VHV Sonderkonzept gegenüber der VHV Standarddeckung aufweist, so schauen Sie bitte in unserem VHV Tarifvergleich nach.
Dann verwenden Sie unsere Online Prämienberechnung zur Ermittlung Ihrer individuellen Versicherungsprämie. Sagt Ihnen das Angebot zu, so können Sie Ihre Photovoltaikversicherung auch direkt online beantragen.

Die Energiespeicherversicherung wird optional angeboten und kann im Rahmen der VHV Photovoltaikversicherung beantragt werden (siehe Tarifrechner). Der Energiespeicher (Solarstromspeicher) muss bei Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Die Einspeisung des Speicherstroms muss über die versicherte PV-Anlage erfolgen.
Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle) gelten als mitversichert, sofern diese in der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Versichert gelten serienmäßig hergestellte Ladestationen, die der Eigennutzung dienen und von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden. Mitversichert gelten dazugehörige Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und Stecker. Die Solar-Ladestation muss mit der versicherten PV-Anlage oder dem Solarenergie-Speicher gekoppelt sein. Eine Ladestation bezeichnet ein stationäres Ladesystem für Elektrofahrzeuge. Die Energieübertragung erfolgt dabei konduktiv oder induktiv. Die Begriffe Ladesäule, Ladepunkt, Stromtankstelle und Solartankstelle sind einer Ladestation gleichzusetzen.
Zum VHV TarifrechnerVersichert sind die mit der Photovoltaikanlage im Versicherungsjahr nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge), sofern die in Deutschland gemessene Globalstrahlung um mehr als 10 % vom langjährigen Mittel (30-jährig) abweicht. Betrachtungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Durch ein amtliches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wird die Abweichung vom deutschlandweiten langjährigen Mittel (30 Jahre) festgestellt. Ergibt sich eine Unterschreitung von mehr als 10 %, ersetzt der Versicherer den darüber hinaus errechneten Minderertrag bis zur Entschädigungsgrenze. Dieser Minderertrag wird unabhängig vom konkreten Standort und unabhängig vom tatsächlich nicht erzielten Ertrag der versicherten Anlage und der dort tatsächlich erfolgten Sonneneinstrahlung verbindlich zugrunde gelegt.
Der Versicherer leistet in Abweichung zu Abschnitt A § 2 ABE 2011 Entschädigung für den gemäß Ziffer 2 bestimmten Minderertrag im Kalenderjahr im Vergleich zu den durchschnittlich erzielten Erträgen der Anlage in den letzten 3 Jahren gemäß Abrechnung des Energieversorgungsunternehmens.Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres geltend gemacht wird.
Die Grenze der Entschädigung beträgt 45% des durchschnittlichen Ertrages der 3 Vorjahre.
Sofern die Anlage weniger als 3 Jahre, aber mindestens 1 Jahr in Betrieb war, so gilt der in diesem Zeitraum erzielte Ertrag als Versicherungsmaßstab. Ist die Anlage weniger als 1 Jahr in Betrieb, so ist der zu erwartende erzielbare Ertrag durch ein Ertragsgutachten nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass hier lediglich ein Auszug der Bedingungen dargestellt wurde, welcher nicht abschließend ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zur VHV Photovoltaikversicherung.
Wie bei jeder Photovoltaikversicherung die auf den ABE (Allgemeine Bedingungen der Elektronikversicherung) basiert, sind standardmäßig nicht versichert Schäden