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Photovoltaikversicherungen vom Spezialanbieter

Exklusive PV-Versicherungen Über 19 Jahre PV-Erfahrung Beste Referenzen Hervorragende Schadenbearbeitung Tarife alle mit Innere Betriebsschäden Inkl. Ertragsausfallversicherung Günstiger Beitrag TOP-Leistungen

INTER Photovoltaikversicherung ROSA PREMIUM

Leistungsstark und kundenorientiert — exklusiv auf rosa-photovoltaik.de

ab 75,00 EUR netto/Jahr Selbstbeteiligung ab 0,- EUR

Bereits für 75,00 EUR netto jährlich ohne Selbstbeteiligung für PV-Anlagen bis 50.000 EUR Investitionssumme. Unser ROSA PREMIUM Spezialkonzept der INTER beinhaltet zahlreiche exklusive Leistungserweiterungen. Für alle auf Dachflächen betriebene Photovoltaikanlagen.

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Welche Photovoltaikanlagen sind über unser INTER Deckungskonzept versicherbar?

Versicherbar sind alle in Deutschland montierten netzgekoppelten Photovoltaik Dach- und Fassadenanlagen. Anlagen bis 50.000 EUR Neuwert sind ohne Selbstbeteiligung, größere Anlagen mit einer geringen, nach Investitionssumme gestaffelten Selbstbeteiligung, versicherbar. Es werden keine Zuschläge für Flachdachanlagen, dachintegrierte Anlagen oder beschwerte PV-Anlagen erhoben. Versicherbar sind auch Photovoltaikanlagen, die der Versicherungsnehmer in teilweiser oder gänzlicher Eigenregie montiert hat. Lediglich der Anlagenträger (Gebäude) muss den Beschaffenheitsvorgaben des Anbieters entsprechen, sofern es sich um kein Wohngebäude handelt. Der Versicherungsschutz für Energiespeicher und Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist ohne weiteres beantragbar, sofern die Komponenten mit der PV-Anlage gekoppelt sind.

Das Leistungspaket beinhaltet neben "Inneren Betriebsschäden" für Wechselrichter auch Betriebsschäden an Solarmodulen. Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis 50.000 EUR wird grundsätzlich vereinbart. Zudem wird Ertragsausfall, gemäß der zugrundeliegenden Bedingungen, auch bei einem Garantieschaden von der INTER übernommen. Selbstverständlich ist auch dieses PV-Versicherungskonzept wahlweise mit der optionalen Restschuldentschädigung im Totalschadenfall (Gap-Deckung) und der Minderertrag-Versicherung zu beantragen. Alle sonstigen unten aufgeführten Deckungserweiterungen sind bereits inkludiert! Sollten sich zukünftig Leistungen dieses Konzeptes zugunsten des Versicherten ändern, so gelten diese Verbesserungen auch für alle bestehenden Verträge, die über uns beantragt wurden. Unser leistungsstärkstes Produkt der INTER Versicherung soll vorrangig jene Anlagenbetreiber ansprechen, die für einen attraktiven Beitrag ein Höchstmaß an Leistungen erwarten.

Welche Bestandteile der Photovoltaikanlage sind versichert?

Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:

  • Einspeise- und Bezugszähler
  • Wechselrichter
  • Photovoltaikmodule
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Blitzschutzeinrichtungen
  • Trafos
  • Überwachungskomponenten
  • Hausanschlüsse, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
  • sonstige Peripheriegeräte
  • Energiespeichersysteme in Verbindung mit der Photovoltaikanlage, sofern gewünscht.
  • Ladestationen bzw. Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit der PV-Anlage.
  • Mobile und fest installierte Anlagenperipherie und Überwachungskomponenten auch außerhalb des Versicherungsortes, sofern diese ausschließlich der Überwachung oder dem Betrieb der versicherten Anlage dienen.

sowie die jeweils erforderlichen Montage- und Installationsarbeiten.

Photovoltaikversicherung - versicherte Gefahren und Schäden

Zum INTER Tarifrechner

Die INTER PV-Versicherung ist, wie alle unsere Photovoltaikversicherung-Angebote, eine Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden) an einer versicherten Sache (siehe oben), die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnten. Insbesondere sind dies Schäden durch:

  • Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost, Eisgang, Überschwemmung
  • Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung)
  • Brand (Feuer), Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Vorsatz Dritter, Vandalismus, Sabotage
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Überstrom
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Konstruktionsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler
  • Höhere Gewalt
  • Innere Unruhen
  • Tierbiss (z. B. Marderbiss)
  • ...

Die Ertragsausfallversicherung

Kann die Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die bereits eingeschlossene Ertragsausfallversicherung eine tägliche Ausfallentschädigung.

Die Aufallversicherung kommt je nach Höhe der Investitionssumme, entweder sofort (ohne Karenzzeit), oder nach dem ersten oder dem zweiten Tag zum Tragen. Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis 2,50 je kWp.

Weitere Selbstbeteiligungen je Schadenfall entfallen, da diese durch die Karenzzeit (Wartezeit) abgegolten werden.

Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt 12 Monate.

Wird ein Teil der Stromproduktion für den Eigenbedarf verwendet, stehen bei einem versicherten Ertragsausfall bis zu 1.000 EUR für Mehrkosten durch Fremdstrombezug bereit.

Ertragsausfall nach Garantieschäden (subsidiär)

Im Rahmen der Photovoltaik-Ertragsausfallversicherung leistet der Versicherer bis zu 10.000 EUR auf Erstes Risiko auch für Ertragsausfälle, die infolge eines unter die Garantiebestimmungen fallenden Schadens an der versicherten Anlage entstehen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Garantiegeber als solcher nicht bereits für den entstandenen Ausfallschaden haftet.

Zusätzliche mitversicherte Leistungen auf „Erstes Risiko" - gem. ABE 2011

Über die Wiederherstellungskosten hinaus sind die nachfolgend aufgeführten Kosten insgesamt je Versicherungsfall bis 200.000 EUR auf Erstes Risiko versichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Erstellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen
  • Kosten für die Bereitstellung eines Provisoriums
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
  • Feuerlöschkosten (Es handelt sich um Kosten zur Brandbekämpfung, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte und zu deren Ersatz der Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.)

Energiespeicher Versicherung (Batteriespeicher-Versicherung)

Das in die Photovoltaikanlage integrierte Energiespeichersystem ist gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen bis zu einem Neuwert von 100.000 Euro gegen einen geringen Beitragszuschlag versicherbar. Voraussetzung ist, dass die vom Hersteller geforderten Wartungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die speziellen Hinweise zum Ladevorgang befolgt werden.

Leistungserweiterungen der INTER Photovoltaikversicherung (alle bereits inkludiert)

Photovoltaikanlage

Abweichend von Abschnitt "A" § 1 Nr. 1 ABE 2011 beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Diebstahl verbauter Teile und Sturm inkl. Hagel. Der vorzeitige Schutz endet spätestens 2 Monate nach Abladung am Versicherungsort.

Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Investitionskosten angezeigt wurden. Bei versehentlich falscher Angabe wird bis zu einer Abweichung von 30 % verzichtet.

Der Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen in gänzlicher oder teilweiser Eigenregie. Die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektrofachbetrieb abgenommen werden.

Der Versicherer leistet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 150.000 EUR, auch für Schäden durch Erdbeben.

Bis zu 2.500 EUR Entschädigung für Wechselrichter und Solarmodule ohne äußere Einwirkung. Zusätzlich bis zu 2.500 EUR Ertragsausfall. Leistungen bis max. 10 Jahre Anlagenalter.

Bis 25.000 EUR auf Erstes Risiko inkl. Ertragsausfall bis zu einem Monat Haftzeit. Nicht für altersbedingte Schäden oder Dachsanierungen.

Bis 25.000 EUR auf Erstes Risiko für Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden als Folge eines versicherten Schadens.

Ausfallentschädigung in Abhängigkeit von der Wiederherstellung des Gebäudes als Anlagenträger.

Bis 5.000 EUR auf Erstes Risiko für Wiederherstellung beschädigter Sachen im Gefahrenbereich der PV-Anlage (Subsidiärdeckung).

Verzicht bei Schäden bis 50.000 EUR auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens.

Bis 25.000 EUR auf Erstes Risiko für Kosten zur Lokalisierung der Schadenursache.

Sofortige Reparatur möglich bei unverzüglicher Schadenanzeige und voraussichtlicher Schadenhöhe bis 20.000 EUR.

Bis 10.000 EUR auf Erstes Risiko für Ertragsausfälle infolge eines Garantieschadens, sofern der Garantiegeber nicht bereits haftet.

Verzicht auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials) bei der Entschädigung.

Entschädigung bei Bruch (Zerbrechen) der transparenten Modulabdeckung. Nicht versichert: Schrammen, Verwitterungen, Beaufschlagungen.

Ersatz durch Solarmodule der aktuellen Nachfolgegeneration, wenn Ersatzteile aufgrund des technologischen Fortschritts nicht mehr verfügbar sind.

Erweiterungen/Austausch während des Versicherungsjahres sind mitversichert bis zur zuletzt dokumentierten Versicherungssumme zuzüglich 50 %. Meldung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres.

Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen gem. Klauseln zu den ABE 2011.

Bis 5.000 EUR auf Erstes Risiko für Kosten zur Zugänglichmachung der Schadenstelle.

Bis 5.000 EUR auf Erstes Risiko für den Rückbau der PV-Anlage im Schadenfall.

Verzicht auf Übergang des Ersatzanspruchs gegen Mitarbeiter und berechtigte Benutzer, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Ersatz der tatsächlich entstandenen Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen Versicherungsfall und Wiederherstellung.

Subsidiär mitversichert bis max. 1.000 EUR für Ertragsausfallschäden durch Sachschäden am Leitungsnetz oder Transformator.

Bis 5.000 EUR auf Erstes Risiko für Wiederbeschaffung von Standardprogrammen und Daten (z. B. Monitoring).

Bei unklarer Zuständigkeit zwischen alter und neuer Versicherung wird die Schadenbearbeitung nicht wegen fehlendem Nachweis abgelehnt.

Änderungen der Besonderen Vereinbarungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers gelten mit sofortiger Wirkung auch für bestehende Verträge.

Optionale Deckungsbausteine

Minderertrag-Versicherung für Photovoltaikanlagen (optional zu beantragen)

Auf Basis der „Besondere Vereinbarung für die Minderertrag-Versicherung von Photovoltaikanlagen (BV 9940)", sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge) versichert, wenn der prognostizierte Jahresenergieertrag mit der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird. Die Höchstentschädigung beträgt bis zu 50 % des prognostizierten Jahresenergieertrages (max. 25.000 EUR) gemäß Ertragsprognose des Solarteurs bzw. des Ertragsgutachtens.

Versicherte Mindererträge

Der Versicherer leistet in Abweichung zu Abschnitt "A" § 2 ABE 2011 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:

  • eine von der Prognose bzw. vom Gutachten abweichende, verminderte Globalstrahlung
  • einer nicht geplanten Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
  • einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz zur Gewährleistung der Netzsicherheit

Restschuldentschädigung bei Totalschaden und bestehendem Kreditvertrag (nur sofern gesondert beantragt)

Sofern gesondert vereinbart, ersetzt der Versicherer abweichend von Abschnitt "A" § 7 Nr. 4 a) ABE 2011 im Falle eines Totalschadens, sofern der Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage unterbleibt, den Zeitwert der versicherten Photovoltaikanlage, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Photovoltaikanlage. Dabei bildet die ursprüngliche im Antrag angegebene Investitionssumme die Grenze der Entschädigung. Der Zeitwert ergibt sich maximal aus der ursprünglichen im Antrag angegebenen Investitionssumme durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand der versicherten Photovoltaikanlage am Schadentag.

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INTER Photovoltaikversicherung (Kurzübersicht)

Versicherungsbedingungen
ABE 2011, Klauseln TK ABE
BV 9912 ROSA PREMIUM PV-Versicherung
BV 9922 ROSA PREMIUM Ertragsausfall
BV 9942 Minderertrag (optional)
Versicherbare PV-Anlagen
Alle Photovoltaik Dach- und Fassadenanlagen
Max. Versicherungssumme
1.000.000 EUR
Max. Anlagenalter
7 Jahre ab Inbetriebnahme
Selbstbeteiligung
Bis 50.000 EUR: ohne SB
50.001–200.000 EUR: 150 EUR
200.001–500.000 EUR: 250 EUR
500.001–1.000.000 EUR: 500 EUR
Mindestbeitrag
75,00 EUR netto jährlich
Ertrags-Ausfallversicherung
Bis 200.000 EUR: ab Ausfallbeginn
200.001–500.000 EUR: nach 1 Tag
500.001–1.000.000 EUR: nach 2 Tagen
Haftzeit max. 12 Monate, bis 2,50 EUR/kWp/Tag
Versicherte Kosten
Insgesamt bis 200.000 EUR Erstrisiko für: Aufräumung, Dekontamination, Entsorgung, Bewegungs-/Schutzkosten, Erd-/Maurerarbeiten, Gerüstgestellung, Bergung, Luftfracht, Feuerlöschkosten
Montageversicherung
Separat zu beantragen — zur INTER Montageversicherung
Minderertrag-Versicherung
Optional, nur mit Allgefahrendeckung — Details
GAP-Deckung
Optional zu beantragen — Details
Vorsorgeversicherung
50 % der Versicherungssumme für unterjährige Veränderungen
Preissteigerung
Kurzfristige Preissteigerungen im Schadenfall (kostenfrei)
Landwirtschaftl. Betrieb
Versicherbar, sofern keine leicht entzündlichen Stoffe gelagert werden
Eigenmontage
Ja, gem. Bedingungen versicherbar
Überspannungsschutz
Nicht erforderlich
Blitzschutz-Anlage
Nicht erforderlich, sofern nicht behördlich vorgeschrieben
Besonderheiten
Sehr starkes Leistungsspektrum mit exklusivem ROSA PREMIUM Sonderkonzept inkl. zahlreicher Deckungserweiterungen: Baudeckung, Unterversicherungsverzicht, Innere Betriebsschäden (WR + Module), Technologiefortschritt, Ertragsausfall 12 Mon. + Garantieschäden, Fremdstrombezug, De-/Remontagekosten, Dach-/Fassadenarbeiten, Feuerlöschkosten, Schadensuchkosten, Restwertanrechnung entfällt, Rückbaukosten, Rückwirkungsschäden, Zuwegungskosten, Modulbruch, Regressverzicht, Datenversicherung, Erdbeben, Innere Unruhen, Leistungs-Upgrade-Garantie
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