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Bereits für 75,00 EUR netto jährlich ohne Selbstbeteiligung für PV-Anlagen bis 50.000 EUR Investitionssumme. Unser ROSA PREMIUM Spezialkonzept der INTER beinhaltet zahlreiche exklusive Leistungserweiterungen. Für alle auf Dachflächen betriebene Photovoltaikanlagen.
Jetzt Beitrag berechnenVersicherbar sind alle in Deutschland montierten netzgekoppelten Photovoltaik Dach- und Fassadenanlagen. Anlagen bis 50.000 EUR Neuwert sind ohne Selbstbeteiligung, größere Anlagen mit einer geringen, nach Investitionssumme gestaffelten Selbstbeteiligung, versicherbar. Es werden keine Zuschläge für Flachdachanlagen, dachintegrierte Anlagen oder beschwerte PV-Anlagen erhoben. Versicherbar sind auch Photovoltaikanlagen, die der Versicherungsnehmer in teilweiser oder gänzlicher Eigenregie montiert hat. Lediglich der Anlagenträger (Gebäude) muss den Beschaffenheitsvorgaben des Anbieters entsprechen, sofern es sich um kein Wohngebäude handelt. Der Versicherungsschutz für Energiespeicher und Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist ohne weiteres beantragbar, sofern die Komponenten mit der PV-Anlage gekoppelt sind.
Das Leistungspaket beinhaltet neben "Inneren Betriebsschäden" für Wechselrichter auch Betriebsschäden an Solarmodulen. Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis 50.000 EUR wird grundsätzlich vereinbart. Zudem wird Ertragsausfall, gemäß der zugrundeliegenden Bedingungen, auch bei einem Garantieschaden von der INTER übernommen. Selbstverständlich ist auch dieses PV-Versicherungskonzept wahlweise mit der optionalen Restschuldentschädigung im Totalschadenfall (Gap-Deckung) und der Minderertrag-Versicherung zu beantragen. Alle sonstigen unten aufgeführten Deckungserweiterungen sind bereits inkludiert! Sollten sich zukünftig Leistungen dieses Konzeptes zugunsten des Versicherten ändern, so gelten diese Verbesserungen auch für alle bestehenden Verträge, die über uns beantragt wurden. Unser leistungsstärkstes Produkt der INTER Versicherung soll vorrangig jene Anlagenbetreiber ansprechen, die für einen attraktiven Beitrag ein Höchstmaß an Leistungen erwarten.
Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die jeweils erforderlichen Montage- und Installationsarbeiten.
Die INTER PV-Versicherung ist, wie alle unsere Photovoltaikversicherung-Angebote, eine Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden) an einer versicherten Sache (siehe oben), die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnten. Insbesondere sind dies Schäden durch:
Kann die Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die bereits eingeschlossene Ertragsausfallversicherung eine tägliche Ausfallentschädigung.
Die Aufallversicherung kommt je nach Höhe der Investitionssumme, entweder sofort (ohne Karenzzeit), oder nach dem ersten oder dem zweiten Tag zum Tragen. Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis 2,50 je kWp.
Weitere Selbstbeteiligungen je Schadenfall entfallen, da diese durch die Karenzzeit (Wartezeit) abgegolten werden.
Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt 12 Monate.
Wird ein Teil der Stromproduktion für den Eigenbedarf verwendet, stehen bei einem versicherten Ertragsausfall bis zu 1.000 EUR für Mehrkosten durch Fremdstrombezug bereit.
Im Rahmen der Photovoltaik-Ertragsausfallversicherung leistet der Versicherer bis zu 10.000 EUR auf Erstes Risiko auch für Ertragsausfälle, die infolge eines unter die Garantiebestimmungen fallenden Schadens an der versicherten Anlage entstehen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Garantiegeber als solcher nicht bereits für den entstandenen Ausfallschaden haftet.
Über die Wiederherstellungskosten hinaus sind die nachfolgend aufgeführten Kosten insgesamt je Versicherungsfall bis 200.000 EUR auf Erstes Risiko versichert:
Das in die Photovoltaikanlage integrierte Energiespeichersystem ist gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen bis zu einem Neuwert von 100.000 Euro gegen einen geringen Beitragszuschlag versicherbar. Voraussetzung ist, dass die vom Hersteller geforderten Wartungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die speziellen Hinweise zum Ladevorgang befolgt werden.
Auf Basis der „Besondere Vereinbarung für die Minderertrag-Versicherung von Photovoltaikanlagen (BV 9940)", sind die mit der Photovoltaikanlage nicht erzielten Erträge (sog. Mindererträge) versichert, wenn der prognostizierte Jahresenergieertrag mit der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10 % unterschritten wird. Der Versicherer ersetzt den dadurch entstandenen Minderertrag, sofern dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres geltend gemacht wird. Die Höchstentschädigung beträgt bis zu 50 % des prognostizierten Jahresenergieertrages (max. 25.000 EUR) gemäß Ertragsprognose des Solarteurs bzw. des Ertragsgutachtens.
Versicherte MindererträgeDer Versicherer leistet in Abweichung zu Abschnitt "A" § 2 ABE 2011 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
Sofern gesondert vereinbart, ersetzt der Versicherer abweichend von Abschnitt "A" § 7 Nr. 4 a) ABE 2011 im Falle eines Totalschadens, sofern der Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage unterbleibt, den Zeitwert der versicherten Photovoltaikanlage, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Photovoltaikanlage. Dabei bildet die ursprüngliche im Antrag angegebene Investitionssumme die Grenze der Entschädigung. Der Zeitwert ergibt sich maximal aus der ursprünglichen im Antrag angegebenen Investitionssumme durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand der versicherten Photovoltaikanlage am Schadentag.
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