Im Rahmen von Sachversicherungen spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden, wenn der Versicherungswert, je nach vertraglicher Vereinbarung, den Zeitwert, Neuwert oder Gemeiner Wert, erreicht bzw. übersteigt. Gründe für einen wirtschaftlichen Totalschaden können sein
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird aber auch dann geredet, wenn die Kosten der Reparatur, die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015