Kommt es zu einem versicherten Schaden und die Versicherungssumme ist zu diesem Zeitpunkt niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen, dann wird der Versicherer nur gemäß dem Verhältnis dieser beiden Summen zueinander regulieren, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.
Im Rahmen von Photovoltaikversicherungen gibt es zwei gängige Werte, welche zur Prämienberechnung und zur Abbildung des Versicherungsschutzes herangezogen werden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015