Totalschaden

Totalschaden, ein Begriff Sachversicherung. Als Totalschaden bezeichnet man solche Schäden, die wirtschaftlich gesehen nicht mehr behoben werden können. In dieser wird zwischen den folgenden Arten von Totalschäden unterschieden:

- Technischer Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden

Datum der letzten Änderung: 20.11.2024


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