Im Rahmen von Versicherungen (wie z. B. zur Gebäudeversicherung) ist Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/h). Handelt es sich um eine Photovoltaikversicherung auf Basis der “Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“ ist die Gefahr Sturm generell mitversichert (sofern nicht ausgeschlossen oder modifiziert), jedoch ohne Nennung einer Windgeschwindigkeit. Demnach sind auch Sachschäden versichert, welche durch Luftbewegungen unter Windstärke 8 entstehen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015