Schadenverlaufsabhängiger Rabatt ist ein Nachlass auf eine angenommene, in der Zukunft gelegene, schadenfreie Zeit. Die Formulierungen zum schadenverlaufsabhängigen Rabatt weichen von Abieter zu Anbieter ab, sagen jedoch Inhaltlich das selbe aus. Hier ein Beispiel:
Schadenverlaufsabhängiger Rabatt
Es wird ein schadenverlaufsabhängiger Rabatt von 20 % gewährt. Dieser Rabatt entfällt ab nächster Hauptfälligkeit, wenn die Schadenquote *) 60 % überschreitet. Er wird erst dann wieder zur nächsten Hauptfälligkeit eingeräumt, wenn die Schadenquote im Beobachtungszeitraum **) 60 % erreicht oder unterschreitet.
Erklärung:
*) Die Schadenquote wird wie folgt errechnet:
Anteil der ausgezahlten und reservierten Schäden zum eingezahlten Beitrag ohne Versicherungsteuer.
**) Als Beobachtungszeitraum für die Ermittlung der Schadenquote werden die bereits abgelaufenen Versicherungsjahre, höchstens jedoch die letzten 3 zurückliegenden Versicherungsjahre herangezogen.
Gut zu Wissen:
Einige Anbieter von Photovoltaikversicherungen bieten selbst Betreibern von kleinen Photovoltaikanlagen den schadenverlaufsabhängigen Rabatt an, damit eine Konkurenzfähigkeit gegeben ist. Für den PV-Kleinanlagenbetreiber würde es jedoch bedeuten, dass er bereits mit einem Sachschaden den Rabatt verlieren würde und somit das vermeintlich günstige Angebot im Nachgang sehr teuer wird. Unsererseits werden schadenverlaufsabhängige Rabatte erst ab einer gewissen Anlagengröße angeboten (in der Regel ab 1 MW).
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015