Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler nach §34d GewO

Schadenanzeige

Über eine formularbezogene Schadenanzeige kann der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen einen entstandenen Schaden melden. Die unverzügliche Meldung eines Schadens gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Eine verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden.

Datum der letzten Änderung: 23.03.2026

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