Der Begriff Neuwertversicherung kommt aus dem Versicherungsrecht und bedeutet, dass die Basis der Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache entspricht und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Es handelt sich um den Betrag, der aufgebracht werden muss, um einen gleichwertigen Ersatz in Art, Güte und Funktion zu beschaffen oder herzustellen. Die Entwertung der Sache durch Gebrauch wird bei dieser Art von Entschädigung außer Acht gelassen.
Datum der letzten Änderung: 16.12.2022