Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler nach §34d GewO

Kriegsereignisse

Schäden durch Kriegsereignisse sind im Rahmen der PV-Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen, da es sich um ein nicht kalkulierbares Risiko handelt.

Datum der letzten Änderung: 23.03.2026

Begriffe aus dem Index: K