Eine Klausel ist ein erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Versicherungssparte. Sie muss bei Vertragsabschluss Bestandteil der zugrundeliegenden Bedingungen sein oder neben den Allgemeine Versicherungsbedingungen ausdrücklich in den Versicherungsvertrag eingeschlossen bzw. genannt sein um Gültigkeit zu erlangen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015