Die Integralfranchise ist eine recht unbekannte Form der Selbstbeteiligung, da sie bislang überwiegend im Rahmen von Industrieversicherungen aufzufinden war. Über unser Photovoltaikversicherung-Sonderkonzept der R+V Versicherung bieten wir Integralfranchise bereits für kleine PV-Anlagen an, da sie gerade in Bezug auf Photovoltaikanlagen bestens geeignet ist. So funktioniert`s:
Je nach Anlagenleistung (kWp) wird ein Franchisebetrag vereinbart. Dieser ist nach PV-Anlagenleistung (bis 50 kWp) gestaffelt und beträgt 100,—, 150,— oder 200,— EUR. Tritt ein Sachschaden ein, der den Franchisebetrag übersteigt, so fällt keine Selbstbeteiligung (ohne Selbstbeteiligung) für den Versicherungsnehmer an. Wird der Franchisebetrag nicht überschritten, erfolgt keine Leistung vom Versicherer.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt immer nur für den eigentlichen Sachschaden. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die Selbstbeteiligung in EUR durch durch die Karenzzeit.
Datum der letzten Änderung: 13.05.2024