Innere Unruhen

Schäden durch Innere Unruhen sind über die Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung ausgeschlossen. Einige Photovoltaik-Versicherer, wie z. B. die R+V Versicherung, schließen Schäden durch Innere Unruhen über eine Klausel wieder ein.

Inner Unruhen Klausel (R+V Photovoltaikversicherung)

  1. Der Versicherer leistet abweichend von § 2 Nr. 4 c) Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen.
  2. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
  3. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Verfügung von hoher Hand.
  4. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
  5. Die Grenze der Entschädigung ist abweichend von § 7 Nr. 6 der im Versicherungsvertrag genannte Betrag.
  6. Die Versicherung dieser Gefahr kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird 1 Woche(n) nach Zugang wirksam.

    Datum der letzten Änderung: 13.05.2024


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