Innere Unruhen
Schäden durch Innere Unruhen sind über die Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung ausgeschlossen. Einige Photovoltaik-Versicherer, wie z. B. die R+V Versicherung, schließen Schäden durch Innere Unruhen über eine Klausel wieder ein.
Inner Unruhen Klausel (R+V Photovoltaikversicherung)
- Der Versicherer leistet abweichend von § 2 Nr. 4 c) Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen.
- Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
- Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Verfügung von hoher Hand.
- Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Die Grenze der Entschädigung ist abweichend von § 7 Nr. 6 der im Versicherungsvertrag genannte Betrag.
- Die Versicherung dieser Gefahr kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird 1 Woche(n) nach Zugang wirksam.
Datum der letzten Änderung: 13.05.2024