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Gefahrerhöhung

Es handelt sich um eine Gefahrerhöhung, wenn sich nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrags dauerhaft neue Umstände ergeben, die den Eintritt eines Versicherungsfalles oder die Größe des dabei entstandenen Schadens wahrscheinlicher machen.

Datum der letzten Änderung: 23.03.2026

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