Die Gefahr Feuer ist über die Begriffe Brand, Blitzschlag, Explosion definiert.
- Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
- Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Datum der letzten Änderung: 20.11.2024