Die Ertrags-Ausfallversicherung gehört, bis auf wenige Ausnahmen, bereits standardmäßig zum Umfang einer jeden Photovoltaikversicherung. Sie leistet immer dann, wenn ein vorangegangener, versicherter Sachschaden die Einspeisung von Strom gänzlich oder in Teilen verhindert.
Je nach Anbieter der Ertragsausfall-Versicherung werden die Leistungen über Besondere Vereinbarungen, Besondere Bedingungen oder Klauseln geregelt. Diese zusätzlichen Bedingungen definieren den spezifischen Versicherungsschutz für den Ertragsausfall von Photovoltaikanlagen (z.B. Karenzzeit, Ertragsausfall-Entschädigung, Leistungsdauer und auch eventuell vereinbarte Deckungserweiterungen).
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015