Standardmäßig sind Erdbebenschäden gem. den ABE § 2.4 ausgeschlossen. Die R+V, INTER, VHV und Zurich schließen Schäden, bedingt durch Erdbeben, über folgende beispielhafte Deckungserweiterung wieder ein:
Erdbeben
In Abänderung zu § 2 Nr. 4e der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Höchstentschädigung (in 25% der Versicherungssumme, min. 10.000 max. 100.000 EUR) auch für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.
Erklärung
Im vollen Umfang werden Schäden bis 10.000 EUR reguliert. Werden die 10.000 EUR als Schadenbetrag überschritten, gilt die 25% Regelung – maximal jedoch 100.000 EUR.
Datum der letzten Änderung: 13.05.2024