Bei Elementarschäden handelt es sich in der Versicherungswirtschaft um Schäden, die an Häusern und Hausrat durch das Einwirken von Naturgewalten entstanden sind. Dazu zählen Schäden infolge von Überschwemmung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Rückstau.
Datum der letzten Änderung: 02.12.2019