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Einspeisepunkt

Mit dem Einspeisepunkt wird der Ort bezeichnet, an dem der erzeugte Solarstrom des Anlagenbetreibers in das öffentliche Stromnetz überführt wird. Von dort aus endet die Zuständigkeit des Anlagenbetreibers und beginnt die des Stromnetzbetreibers.

Datum der letzten Änderung: 23.03.2026

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