Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl im Sinne der ABE Deckung liegt vor, wenn jemand fremde Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels

  1. richtiger Schlüssel, die er durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte;
  2. falscher Schlüssel oder
  3. anderer Werkzeuge eindringt.

    Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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