Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler nach §34d GewO

Bewegliche Sachen

Die Photovoltaikversicherung umfasst die Versicherung von stationärer, fest installierter Peripherie einer Photovoltaikanlage. Bewegliche oder mobile Sachen, die ohne Anwendung von Gewalt frei bewegt werden können, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz.

Eine Ausnahme bilden die Sonderkonzepte der VHV, R+V und INTER:
Mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.

Datum der letzten Änderung: 23.03.2026

Begriffe aus dem Index: B