Beitragsberechnung

Zur Beitragsberechnung der Photovoltaikversicherung werden in den meisten Tarifen die kWp und die Neu-Anschaffungssumme (Investitionssumme) der Photovoltaikanlage herangezogen.

  1. Beitragsberechnung auf Basis der Neu-Anschaffungssumme
    Ein Beitragssatz in Promille (‰) der Neu-Anschaffungssumme wird festgelegt (Neu-Anschaffungssumme x ‰). Dieser variiert selbstverständlich von Anbieter zu Anbieter (evtl. auch von Maklerkonzept zu Maklerkonzept). Die Höhe der Beitragssätze können von der Anlagengröße, Anlagenart, Installationsort, örtlichen Gegebenheiten, Feuerrisiko und der Gebäudebeschaffenheit abhängig sein.
  1. Beitragsberechnung auf Basis der kWp (Kilowatt-Peak)
    Zur Beitragsberechnung werden ausschließlich die kWp herangezogen. Diese werden mit einem festgelegten Beitragssatz multipliziert (kWp x Beitragssatz). Auch hier herrschen unterschiedliche Beitragssätze vor, selbst dann, wenn es sich um den selben Versicherer handelt (z. B. durch Spezialkonzepte versierter Makler). Die Höhe des Beitragssatzes kann, wie auch vorab zu den Promille-Sätzen erwähnt, an technischen und örtlichen Gegebenheiten gebunden sein.

    Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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