Beitragsanpassung

Eine über den Versicherungsvertrag bzw. über die zugrunde liegenden Bedingungen geschlossene Vereinbarung. Die so genannte Prämienanpassungsklausel definiert, dass aufgrund veränderter Gegebenheiten (z. B. wesentlich höhere Aufwendungen), die tariflichen Beitragssätze eines bestehenden Vertrages angepasst werden können. Im Falle der Beitragsanpassung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das außerordentliche Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer gilt bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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