Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler nach §34d GewO

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Mit dem Versicherungsbeitrag oder der Versicherungsprämie wird der Geldbetrag bezeichnet, der vom Versicherungsnehmer an den Versicherer für den vereinbarten Versicherungsschutz zu entrichten ist.

Datum der letzten Änderung: 23.03.2026

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