Anzeigepflicht

Im Rahmen der Versicherungsbeantragung ist der Antragsteller verpflichtet, alle ihm bekannten und gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Wenn nach der Antragstellung aber vor der Vertragsannahme durch den Versicherer in Textform nach gefahrerheblichen Umständen gefragt wird, ist der Antragsteller zur Anzeige verpflichtet.

Datum der letzten Änderung: 06.12.2021


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