Anspruchsteller zu einer Photovoltaikversicherung ist im Schadensfall der Versicherungsnehmer soweit nichts anderes vereinbart wird.
Wird die Photovoltaikversicherung über eine Rahmenvereinbarung eines Solarunternehmens beantragt, so ist darauf zu achten, dass der Betreiber der Photovoltaikanlage Anspruchsteller bzw. Bezugsberechtigter im Schadensfall ist.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015