Geht eine vollständig installierte Photovoltaikanlage, die den erzeugten Strom direkt in das öffentliche Stromnetz einspeist, in Betrieb, spricht man auch von einer angeschlossenen bzw. netzgekoppelten Photovoltaikanlage. Im Gegenzug sind installierte, aber nicht in Betrieb genommene Photovoltaikanlage auch keine angeschlossenen Anlagen.
Photovoltaikanlagen sind erst nach Abnahme und Betreibsfertigkeit versichert.
Datum der letzten Änderung: 06.12.2021