Allgefahrenversicherung

Die Allgefahrenversicherung, die umgangssprachlich auch All-Risk-Deckung genannt wird, deckt alle unvorhersehbare Gefahren und Risiken ab, die in den Versicherungsleistungen nicht explizit ausgeschlossen sind. In der Regel gehören zu den Ausschlüssen: Kriegs- und Kernenergieereignisse, Vorsatz, betriebsbedingte Alterung und Abnutzung sowie Garantieschäden. Auch die Photovoltaikversicherung auf Grundlage der ABE ist eine Allgefahrenversicherung.

Datum der letzten Änderung: 06.12.2021


Begriffe aus dem Index: A