Ablauf

Mit dem Begriff Ablauf wird die in dem Versicherungsschein eingesetzte Versicherungsdauer beschrieben. In der Sachversicherung, wie z.B. der Photovoltaikversicherung, verlängert sich der Versicherungsvertrag nach Erreichen des Ablaufdatums stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht von einem der beiden Vertragspartner unter Einhaltung der vereinbarten Frist (meist drei Monate) vor dem jeweiligen Ablauftermin schriftlich gekündigt wird.
Sachversicherungen mit einem Einmalbeitrag und einem festen Ablauf, wie z.B. der Montageversicherung oder Bauleistungsversicherung, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Es bedarf keiner Kündigung.

Datum der letzten Änderung: 16.12.2022


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