Die Minderertrags-Versicherung für Photovoltaikanlagen ist das neueste Zusatzprodukt welches parallel zur Allgefahrenversicherung und Ertragsausfall-Versicherung beantragt werden kann. Gegenstand der Versicherung ist es, den prognostizierten Jahresertrag in EUR abzusichern.
Wird der prognostizierte Jahresertrag (in EUR) um mehr als 10 % unterschritten, werden dem Versicherungsnehmer die über den 10 % liegenden, nicht erzielten Erträge erstattet. Die maximale Erstattung des Versicherers beträgt 45 %, gemessen an dem prognostizierten Jahresertrag.
Hier einige Beispiele:
In Abweichung zu §2 ABE 2008 gelten als versichert, anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
Gut zu wissen:
Die optionale Minderertrag-Versicherung ist immer nur in Verbindung mit einer Photovoltaikversicherung des gleichen Anbieters (hier R+V) erhältlich. Das Alter der Photovoltaikanlage darf bei Antragstellung höchstens 1 Jahr ab Inbetriebnahme betragen. Der Versicherer ersetzt den Minderertrag, sofern dieser binnen 3 Monaten, nach Ablauf des jeweiligen Betriebsjahres erfolgt. Bitte beachten Sie, das hier lediglich ein Auszug der Leistungen dargestellt wird. Die ausschlaggebenden Bedingungen erhalten Sie hier.
Update: Die Minderertrag-Versicherung ist auch in unseren Photovoltaikversicherung Sonderkonzepten der INTER Versicherung und VHV Versicherung optional erhältlich. Die Leistungen entnehmen Sie bitte den produktspezifischen Leistungsübersichten.
Datum der letzten Änderung: 13.05.2024