GAP Deckung – ein Muss für die Photovoltaik-Anlage auf dem Pachtdach
Über eine Allgefahrenversicherung wird die Photovoltaikanlage, sprich die Investition des Anlagenbetreibers, abgesichert. Zum Einen werden Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sache) übernommen und zum Anderen auch der daraus resultierende Ertragsausfall für den vereinbarten Zeitraum, in dem die PV-Anlage auf Grund eines versicherten Schadensmehr lesen