Konstruktionsfehler
In den ABE § 2 findet man den Punkt b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Genau dieser Punkt wird oftmals von Betreibern und Solarteuren falsch verstanden. Es ist keinesfalls so zu verstehen, dass Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehler als eigentliche Schadenursache in der Photovoltaik-Versicherung mitversichert sind. Esmehr lesen