Durch die Unwetter der vergangenen Tage, speziell in Nordrhein-Westfalen, wurden zahlreiche Photovoltaikanlagen beschädigt. Gemeldet wurden uns überwiegend direkte Blitzeinschläge, Überspannungsschäden und Sturmschäden. Neben der zeitnahen Schadenmeldung gegenüber dem Versicherer oder Versicherungsmakler ist es wichtig, sich im Schadenfall korrekt zu verhalten. Es besteht u. a. für jeden Versicherungskunden eine Schadenminderungspflicht. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer, im Rahmen des Möglichen, den Schaden so gering wie möglich zu halten hat – dies gilt für den versicherten Sachschaden und die PV-Ertragsausfallversicherung. Hier erhalten Sie weitergehende Informationen zum richtigen Verhalten im Schadensfall.
Photovoltaikanlagen – Unwetterschäden