Fast alle Photovoltaik-Versicherungen benötigen den Photovoltaikanlagen-Investitionswert zur Ermittlung der Versicherungsprämien. Wie setzt sich der Investitionswert (auch Versicherungswert genannt) eigentlich zusammen?
Die für die Prämienberechnung und für den späteren Versicherungsvertrag anzugebende Investitionssumme ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten – Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Montage. Rabatte und Nachlässe werden nicht berücksichtigt.
Wird die versicherte Photovoltaikanlage im laufe der Zeit erweitert (z. B. weitere Solarmodule, Leistungsanzeige etc.) so muss der Versicherer über die Wertsteigerung schriftlich informiert werden!