An uns wird oft die Frage herangetragen, welche Photovoltaikversicherungen notwendig sind und vor allem, wann ein Abschluss der unterschiedlichen Versicherungen notwendig und sinnvoll ist. Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, denn es kommt immer darauf an, ob
- die Solaranlage in Eigenregie montiert wird
- der Einkauf und die Montage der Solarkomponenten von unterschiedlichen Unternehmen vorgenommen wird
- die Photovoltaikanlage schlüsselfertig von einem Solarunternehmen installiert wird.
Wir nennen diese drei Typen der Verständlichkeit halber „Ausführungsart„.
Bevor wir zu den einzelnen Ausführungsarten kommen, soll auf die drei wichtigsten Photovoltaikversicherungen mit ihren jeweiligen Eigenschaften eingegangen werden.
- Montageversicherung
- Allgefahrenversicherung
- Betreiberhaftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
Warum die Wohngebäudeversicherung eben nicht zu den wichtigen Versicherungen zählt, und dies ist ausschließlich nur in Verbindung mit der zu versicherten PV-Anlage zu sehen, dass beantwortete ich u.a. in einem aktuellen Statement gegenüber der Financial Times Deutschland „Auch Sonnenstrom braucht eine Versicherung„.
Die Wohngebäudeversicherung ist in der Auflistung nur vollständigkeithalber aufgeführt. Auf diese werden wir deshalb nicht weiter eingehen. Wer dennoch mehr über die Integration einer Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung erfahren möchte, dem ist unser Artikel „Kann ich die
Photovoltaikanlage auch über eine bestehende Wohngebäudeversicherung absichern?“ auf rosa-photovoltaik.de unter der Rubrik Wissenswertes rund um Photovoltaikversicherungen zu empfehlen.
Der Hintergrund und die Eigenschaften der einzelnen Photovoltaikversicherungen:
Die Montageversicherung
Die Montageversicherung ist vom Auftraggeber (Anlagenbetreiber) bzw. vom Auftragnehmer (Solarteur/Installateur) dann abzuschließen, sobald die Solarkomponenten am Montageort angeliefert werden. Schon während der Montage können unvorhergesehene Ereignisse dazu führen, dass Teile der Solarkomponenten, z. B. durch Zerstörung oder Diebstahl von Solarmodulen oder Wechselrichtern, neu zu beschaffen sind und die Photovoltaikanlage nicht nach Plan fertiggestellt wird – ein kostspieliges Szenario für Solarteur/Installateur und Betreiber, sofern keine Montageversicherung abgeschlossen wurde. Die Montageversicherung schafft Abhilfe und reduziert das Risiko für Auftraggeber bzw. Auftragnehmer auf ein Minimum. Unterschieden wird zwischen zwei Modellen der Montageversicherung – der Einzelbeantragung und der umsatzbezogenen Deckung.
Einzelbeantragung
Die Einzelbeantragung bezieht sich immer auf ein Montageprojekt und ist für selbstmontierende Betreiber (Eigenmontage) oder Betriebe (Solarteure/Installateure) gedacht, die einmalig oder nur gelegentlich Photovoltaikanlagen montieren.
Umsatzbezogene Deckung
Die umsatzbasierte Montageversicherung richtet sich hingegen an Unternehmer (Solarteure/Installateure), die kontinuierlich Photovoltaikanlagen installieren und sich eine Anmeldung einzelner Solarprojekte ersparen möchten. Dies spart Zeit und verhindert, dass die Versicherung eines Solarprojektes versehentlich vergessen wird. Zudem ist diese Variante, auf das einzelne Projekt gesehen, günstiger wie wie die vorab beschriebene Einzeldeckung.
Die Allgefahrenversicherung
Unkalkulierbare Gefahren, wie z. B. Sturm, Hagel, Feuer, Tierverbiss, Schneedruck und Diebstahl stellen ein nicht kalkulierbares Risiko dar. Zwar kann die fachgerechte Installation durch entsprechend qualifizierte Solarunternehmen das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls gänzlich ausschließen, denn auch Naturgewalten werden immer heftiger und das Diebstahlrisiko (Solarmodule/Wechselrichter etc.) nimmt deutlich zu. Eine für Solaranlagenbetreiber sinnvolle Absicherung ist über die Elektronikversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen umsetzbar. Diese Art der Versicherung wird als Photovoltaikversicherung oder Photovoltaik-Allgefahrenversicherung bezeichnet.
Versichert sind demnach unvorhersehbare Sachschäden an der Solarstromanlage durch Beschädigungen und Zerstörungen insbesondere durch …
- Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
- Naturereignisse wie z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
- Kurzschluss, Überspannung, Induktion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler
- Höhere Gewalt
Die Photovoltaik-Ertragsausfall-Versicherung ist in der Regel in die Allgefahrenversicherung integriert und einkalkuliert.
Wenn die PV-Anlage auf Grund eines versicherten Sachschadens keinen Strom mehr produzieren kann, greift die Ertragsausfall-Versicherung (Betriebsunterbrechungs-Versicherung). Die Versicherung übernimmt, nachdem entsprechende Nachweise erbracht wurden, den entgangenen Ertragsausfall.
Wie man am besten bei einem Schaden reagiert und welche Nachweise erbracht werden müssen, kann unter „Photovoltaik-Versicherung – der Schadenfall“ nachgelesen werden. Ab wann und in welcher Höhe eine Leistung erbracht wird, regeln je nach Anbieter, die besonderen Bedingungen, besonderen Vereinbarungen oder Klauseln.
Die Betreiberhaftpflichtversicherung
Die Betreiber-Haftpflichtversicherung (die Photovoltaik-Betriebshaftpflicht oder abgekürzt BHV) ist ein rechtlich selbständiger Vertrag. Die Betreiberhaftpflichtversicherung schützt den Betreiber einer Solaranlage vor
gesetzlichen Haftpflichtansprüchen vonseiten Dritter. Daher sollte jeder Anlagenbetreiber eine solche Versicherung besitzen. Ein vom Montagesystem durch Sturm gelöstes Solarmodul kann schnell mal das Auto oder den Wintergarten des Nachbarn beschädigen. Noch schlimmer könnte es werden, wenn ein ursächlich mit der Photovoltaikanlage zusammenhängendes Feuer auf Nachbargebäude übergreift.
Der Bedarf an Versicherungen gemäß den Ausführungsarten:
1. Die Solaranlage wird in Eigenregie montiert
Situation: In diesem Fall beschafft der zukünftige Anlagenbetreiber alle Solarkomponenten und montiert die Solaranlage komplett in Eigenregie. Der PV-Anlagenbetreiber sollte, um auf keinem Schaden sitzen zu bleiben, möglichst alle PV-Versicherungen abschließen.
Abschluss einer PV-Montageversicherung
Beginn: Vor Montagebeginn
Ende: Nach dem Montageende bzw. nach der Inbetriebnahme der Solaranlage
Abschluss einer Allgefahrenversicherung (PV-Versicherung inkl. Ertragsausfall) + Baudeckung
Beginn: Ab Lieferung der Solarkomponenten
Ende: Bei Rückbau/Deinstallation der Solaranlage
Abschluss einer PV-Betreiberhaftpflichtversicherung
Beginn: Ab Baubeginn
Ende: Deinstallation der Solaranlage
2. Einkauf und Montage der Solarkomponenten werden von unterschiedlichen Unternehmen durchgeführt
Situation: Der zukünftige Anlagenbetreiber beschafft die Solarkomponenten in Eigenregie, lässt die Solaranlage aber durch einen Installationsbetrieb montieren.
Abschluss einer PV-Montageversicherung
Beginn: Vor Montagebeginn
Ende: Nach dem Montageende bzw. nach der Inbetriebnahme der Solaranlage
Abschluss einer Allgefahrenversicherung (PV-Versicherung inkl. Ertragsausfall) inkl. Baudeckung
Beginn: Ab Lieferung der Solarkomponenten
Ende: Bei Rückbau/Deinstallation der Solaranlage
Abschluss einer PV-Betreiberhaftpflichtversicherung
Beginn: Ab Baubeginn
Ende: Deinstallation der Solaranlage
3. Die Photovoltaikanlage wird schlüsselfertig von einem Solarunternehmen installiert
Situation: Das Solarunternehmen oder der Installationsbetrieb übernimmt die Beschaffung der Solarkomponenten und die Montage der Anlage bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe an den Anlagenbetreiber.
Der Abschluss einer Montageversicherung ist für den Anlagenbetreiber nicht notwendig, denn der Abschluss einer solchen Versicherung obliegt i.d.R. dem ausführenden Solarunternehmen.
Abschluss einer Allgefahrenversicherung (PV-Versicherung inkl. Ertragsausfall)
Beginn: Ab der Inbetriebnahme der Solaranlage
Ende: Bei Rückbau/Deinstallation der Solaranlage
Abschluss einer PV-Betreiberhaftpflichtversicherung
Beginn: Ab Baubeginn
Ende: Bei Rückbau/Deinstallation der Solaranlage
Zu beachten ist bei den verschiedenen Ausführungsarten der unterschiedliche Beginn der Allgefahrenversicherung. Dieser sollte entweder ab der Inbetriebnahme der Solaranlage oder aber noch vor/während der Anlieferung der Solarkomponenten erfolgen. Warum ist das so? Derjenige, der die Solarkomponenten beschafft, ist auch dafür verantwortlich. D. h. die Solarkomponenten sind vor z.B. Diebstahl zu schützen. Gerade deshalb ist bei den Ausführungsarten 1 und 2 die Allgefahrenversicherung dann abzuschließen, wenn die Komponenten angeliefert werden. Die Allgefahrenversicherung sollte in diesem Fall auch eine Baudeckung enthalten.
Die Baudeckung wird wie folgt definiert:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb von 8 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.
Fazit: Der eigentliche Unterschied zwischen den einzelnen Solarversicherungen ist lediglich, dass die Montageversicherung, je nach Ausführungsart, entweder vom Anlagenbetreiber oder vom Solarteur/Installateur abgeschlossen werden sollte. Das montierende Unternehmen sollte auf jeden Fall eine Montageversicherung nachweisen können. Sofern kein Nachweis vom montierenden Unternehmen erbracht wird, sollte die Ernsthaftigkeit bzw. die Qualität der Montage in Frage gestellt werden. Im Notfall kann der zukünftige Betreiber der Solaranlage selbst eine Montageversicherung für das Projekt beantragen. Die Allgefahren- und Betreiberhaftpflichtversicherung ist immer vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu abzuschließen. Aber Achtung, auch bei der Allgefahrenversicherung sind die Zeiträume der Beantragung je nach Ausführungsart unterschiedlich.